Konzipieren und Organisieren von Veranstaltungen samt kaufmännischer Vor- und Nachbereitung • Entwickeln zielgruppenorientierter Konzepte (z. B. für Messen, Kongresse, Konzerte, Ausstellungen) • Einschätzen von Veranstaltungsrisiken • Durchführen von Kostenkalkulationen sowie Erstellen von Leistungsangeboten • Erstellen und Realisieren von Ablauf- und Regieplänen unter Einbeziehung veranstaltungstechnischer Anforderungen, Gegebenheiten und Vorschriften sowie betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsaspekte • Koordinieren aller an einer Veranstaltung beteiligten Arbeiten, Stellen, Firmen und Mitwirkenden • Beraten und Betreuen von Kunden vor und während der Events • Durchführen von Erfolgskontrollen sowie Erstellen von Abrechnungen • Entwickeln und Umsetzen von Marketingkonzepten und Werbemaßnahmen • Verwaltungsarbeiten im Personalwesen und der Kostenkalkulation Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Veranstaltungsbetriebe bzw. Dienstleister der Veranstaltungsbranche, Eventagenturen, Unternehmen für Veranstaltungstechnik, Messen oder Catering, Hotels und Gaststätten mit Veranstaltungsbereich, kommunale Einrichtungen (z. B. Kulturämter, Büros für Stadtmarketing). Bewerberprofil: Gute Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft • Kaufmännisches Denken • Organisationstalent • Kommunikationsfähigkeit • Kontaktbereitschaft • Verhandlungsgeschick • Durchsetzungsvermögen • Interkulturelle Kompetenz Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 46 (m/w/d) Veranstaltungskaufmann © engeLac - AdobeStock.com Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 43
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