Ausbildungsatlas Landkreis Nienburg/Weser

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Herstellen von Produkten aus Holz in Serien- oder Einzelfertigung • Steuern und Überwachen der Produktionsanlagen • Bearbeiten von Holzwerkstoffen • Behandeln von Oberflächen • Diverse Fachrichtungen: • Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen (Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen zu Treppen-, Fenster- und Türenteilen, zu Holzpackmitteln sowie zu Bilder- oder Spiegelrahmen bzw. -leisten) • Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen (Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen z. B. zu Möbeln oder Ladeneinrichtungen) • Montieren von Innenausbauten und Bauelementen (Zusammenfügen von Einzelteilen, Zulieferteilen und Systemen durch Schrauben, Nageln oder Kleben; Erstellen der Anschlüsse zu Bauteilen, Bauwerken oder Einbauten) Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z. B. Hersteller von Holzbauteilen, Verpackungsmittelhersteller, Unternehmen im Holzkonstruktionsbau, Möbelhersteller, Hersteller von Innenausstattungen, Raumausstatterbetriebe, Montagebetriebe für Ladeneinrichtungen, Möbelsysteme und Küchen, Hersteller von Holzbauelementen, die Montagearbeiten ausführen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Werken/Technik • Technisches Verständnis • Räumliches Vorstellungsvermögen • Handwerkliches Geschick • Gute Auge-Hand-Koordination • Zeichnerische Fähigkeiten • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 40 (m/w/d) Holzmechaniker © guruXOX - shutterstock.com Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. Das hast du dir verdient! Ausbildungsvergütung Als Azubi einer dualen Berufsausbildung bekommst du monatlich eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe unterliegt keiner einheitlichen Regelung, darf aber den Mindestlohn nicht unterschreiten. Sie variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie Branche, Region des Firmensitzes, Ausbildungsjahr und Lebensalter der Azubis. Genau festgelegt ist die Höhe der Vergütung in deinem Ausbildungsvertrag. Geregelt wird die Zahlung einer angemessenen Vergütung in § 17 im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese beschreibt die Ausbildungsvergütung als die den Azubis vom ausbildenden Betrieb zu zahlende Vergütung, die sich mit fortschreitender Berufsbildung mindestens jährlich erhöht. Dein Ausbildungsbetrieb zahlt die Vergütung auch während deines Urlaubs und während der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule. Im Krankheitsfall erfolgt die Zahlung für bis zu sechs Wochen. Hast du Überstunden geleistet? In diesem Fall steht dir eine Überstundenvergütung durch Geld oder Freizeitausgleich zu. Falls dein Ausbildungsbetrieb dich mit Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unterstützt, darf er den Gegenwert von der monatlichen Vergütung einbehalten. Tatsächlich ausbezahlt werden muss aber mindestens ein Viertel der Bruttovergütung. Wichtige Infos: Auch als Azubi musst du unter Umständen Sozialabgaben und Steuern zahlen. Der Mindestlohn erhöht sich in jedem Ausbildungsjahr. Neben der Ausbildung darfst du ggf. einen Minijob ausüben (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Arbeitszeitgesetz). Berufsfachschule und Ausbildungsvergütung? Absolvierst du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule, erhältst du in der Regel kein Ausbildungsgehalt. Im Bereich der Pflegeberufe sind theoretische und praktische Ausbildung eng miteinander verknüpft, so dass der Ausbildungsbetrieb für die praktische Arbeit ein Ausbildungsentgelt zahlt. 30

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