Annehmen, Kontrollieren und Lagern von Gütern • Erstellen von Tourenplänen unter wirtschaftlichen, infrastrukturellen, terminlichen und umweltspezifischen Aspekten • Kommissionieren und Verpacken von Gütern (z. B. Zusammenstellen der Ware; Verpacken mittels geeigneter Maschinen unter Berücksichtigung von Transportart, Wirtschaftlichkeit sowie vertraglicher, nationaler und internationaler Bestimmungen) • Verladen und Versenden von Gütern (z. B. Ermitteln von Frachtgewicht und Versandkosten; Bearbeiten der Versandpapiere) • Optimieren logistischer Prozesse • Beschaffen von Gütern (z. B. Bestellen von Waren; Veranlassen der Bezahlung) • Berechnen von Lagerkennziffern als Kontrollinstrument einer wirtschaftlichen Lagerhaltung • Durchführen von Inventuren und einfachen Jahresabschlüssen • Dokumentieren aller Prozesse (Computer; mobiles Datenerfassungsgerät) Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche mit Lagerhaltung geboten: z. B. in Speditionen, in der Holz-, Textil-, Chemieindustrie, im Fahrzeugbau oder im Handel. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Deutsch, Englisch und weiteren Fremdsprachen • Räumliches Vorstellungsvermögen • Räumliche Orientierung • Reaktionsgeschwindigkeit • Gute Auge-Hand-Koordination • Organisationstalent • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel sowie im Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 2, 31, 44 (m/w/d) Fachkraft für Lagerlogistik © wavebreakmedia - shutterstock.com Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partner- innen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist eine weitere Unterschrift erforderlich, nämlich von deinem gesetzlichen Vormund. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen 26
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==