Ausbildungsatlas Landkreis Peine, Stadt Salzgitter & Umgebung

Gewinnen von Rohwasser aus Grundwasser oder als Uferfiltrat von Flüssen oder Seen • Aufbereiten von Wasser zur Gewinnung von hygienisch einwandfreiem Trinkwasser (z. B. Entziehen unerwünschter Begleitstoffe in Filteranlagen und Reaktionsbecken; Zusetzen von Chemikalien; Filtern und Entkeimen von Wasser mit Chlor, Ozon oder UV-Strahlung) • Überprüfen der Wasserqualität (z. B. mikroskopisches und chemisches Analysieren von Proben; Dokumentieren der Ergebnisse) • Speichern von Wasser in Hochbehältern, Abgeben von Wasser ins Leitungsnetz • Bedienen, Überwachen und Warten von Maschinen und Anlagen sowie Erkennen von Betriebsstörungen • Verlegen und Warten von Rohrleitungen und -leitungssystemen (u. a. Installieren elektrischer Einrichtungen wie Pumpen und Filteranlagen; Legen von Hydranten; Reparieren von Leitungen nach Rohrbrüchen; Einbauen von Wasseruhren) • Dokumentieren und Auswerten von Arbeits- und Betriebsabläufen Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich bei kommunalen Versorgungsbetrieben, industriellen Wasserwerken, Wasseraufbereitungsunternehmen, Pumpstationen sowie in Tiefbauunternehmen, Analyselaboren für Wasserqualität und in (Pump-)Wasserkraftwerken. Bewerberprofil: Gute Noten in Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Werken/Technik • Technisches Verständnis • Handwerkliches Geschick • Reaktionsgeschwindigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Sorgfalt • Selbstständiges Arbeiten Ausbildungsart: Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 26 (m/w/d) Umwelttechnologe für Wasserversorgung *Berufsbezeichnung vor August 2024 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 27

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