© Rido - shutterstock.com Seite 28 EZB | ASD Besonders wichtig ist zu wissen, dass die Beratungsstelle auch bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen mitwirkt. Da geht es dann zum Beispiel um den Aufenthalt des Kindes nach Trennung oder den Kontakt zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil. Aber auch bei Konflikten in Bezug auf die Schulwahl oder andere wichtige Dinge muss manchmal das Familiengericht entscheiden. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle sind persönlich bei den Gerichtsterminen anwesend und geben eine Stellungnahme aus pädagogischer Sicht ab. Noch besser: Wenden Sie sich direkt an uns, bevor Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen! Wenn das aber nicht weiterführt? Was dann? Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Ziel ist es, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine Verbesserung der Lebenssituation für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien zu erreichen. Einige Eltern brauchen einige Zeit lang intensivere Unterstützung bei der Erziehung und/oder Versorgung ihrer Kinder. Die Arbeit der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurechtkommen. Deshalb wird im Einzelfall in der persönlichen Zusammenarbeit mit den Beteiligten eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe, oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Leider ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht immer möglich, Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine geeignete Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen. Hilfe zur Erziehung können auch junge volljährige Menschen erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbstständig ihr Leben in die Hand nehmen können. Diese Hilfeformen sowie das sogenannte Hilfeplanverfahren sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Sollten Sie sich eine Unterstützung durch das Jugendamt wünschen, ist Ihre Beteiligung gefragt. Sie ist Grundlage für das Gelingen der Hilfe. Ohne Mitwirkung und Beteiligung der Eltern, der Kinder und Jugendlichen kann natürlich eine Hilfe nicht erfolgreich sein. Der Erfolg hängt stark davon ab, wie gut alle Beteiligten zusammen arbeiten! Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Nehmen Eltern keine Hilfe an, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, sich über die Erstkontaktstelle mit uns in Verbindung zu setzen. Kontakt Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Sie finden uns im a Rosenhagen 38 | 31224 Peine v05171 401-2333 Anmeldung und Beratung durch Fachkräfte Täglich 8:30–12:00 Uhr Di. 14:00–16:00 Uhr Do. 14.00–17:00 Uhr Kontakt Erstberatung und Information Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine v05171 401-2345 ainfo.jugendamt@ landkreis-peine.de A Öffnungszeiten der Erstberatung: Mo.–Mi. 8:30–16:00 Uhr Do. 8:30–17:00 Uhr Fr. 8:30–12:00 Uhr
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