Blickpunkt Familie Landkreis Peine

© fotobieshutterb - AdobeStock.com Seite 26 Mein Kind wird groß Auch für die Förderung einer Auslandsausbildung kann eine Unterstützung erfolgen. Hierfür sind aber bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt siebzehn Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig. Welches Amt über die Förderung Ihrer Auslandsausbildung entscheidet, erfahren Sie unter: Owww.bafoeg.bmbf.de Wichtig: Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Wie wird die Höhe der Förderung bestimmt? Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Die Bedarfssätze sind jeweils für Schüler und Studierende als Pauschalen festgesetzt. Die Höhe richtet sich nach der Art der Ausbildung und ob der Auszubildende bei den Eltern wohnen kann oder gegebenenfalls eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Das Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner/innen und ihrer Eltern ist bei der Ermittlung des Förderbetrages zu berücksichtigen. Werden die im Gesetz festgelegten Freibeträge überschritten, werden Einkommen und Vermögen auf den jeweiligen Förderungsbetrag angerechnet. Kontakt Schüler-BAföG Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fCorinna Frerichs v05171 401-1212 fMike Miehe v05171 401-1214 Muss die Förderung zurückgezahlt werden? Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehn des Staates, welches später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird.

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