© Jacob Lund - AdobeStock.com © Wayhome Studio - AdobeStock.com Mein Kind wird groß Seite 25 Mein Kind wird groß, die Schule endet bald. Kann ich für mein Kind Unterstützungen zur Ausbildung erhalten? Förderfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10, an Kollegs, Akademien und Hochschulen einschließlich der dort geforderten Praktika. Es werden Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten gefördert. Betriebliche Ausbildungen, z.B. in Betrieben des Handwerks, des Handels und überbetrieblichen Ausbildungsstätten können nicht gefördert werden. Dieses gilt auch für den begleitenden Berufsschulunterricht. Die Ausbildungsförderung, das sogenannte Schüler-BAföG, wird grundsätzlich bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für die Dauer der Ausbildung geleistet (Förderungshöchstdauer). Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht der Regelstudienzeit. Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, ist nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Behinderung, Schwangerschaft oder bei Kindererziehung) möglich. Unter besonderen Voraussetzungen ist die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss möglich. Nach einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch einer Ausbildung erfolgt eine weitere Förderung nur, wenn ein wichtiger oder unabweisbarer Grund für den Wechsel /Abbruch vorlag.
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