Blickpunkt Familie Landkreis Peine

© DMegias - Adobestock.com Seite 18 Kindertagespflege Familiär gut betreut Bevor Eltern wieder berufstätig werden wollen, sollten sie rechtzeitig mit der Suche nach einer passenden Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind beginnen. Die Kindertagespflege soll einem Bildungsanspruch insbesondere im frühkindlichen Bereich (0–3 Jahre) gerecht werden und ist insbesondere auf die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung kleiner Kinder durch Kindertagespflegepersonen ausgelegt. Neben der Betreuung in der Krippe gibt es die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege, bei der die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigt werden können. Oftmals bietet diese größere zeitliche Flexibilität zu frei verhandelbaren Betreuungszeiten an. Besonders für Kinder unter 3 Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson (Tagesmutter) und die kleine, überschaubare Gruppe (max. 5 Kinder) von Vorteil für die Entwicklung des Kindes und seiner sozialen Fähigkeiten sein. Die Kindertagespflege entspricht dem Wunsch der Eltern nach einer Betreuung in familiären Zusammenhängen oder wird vermehrt als Ergänzung (Randzeitenbetreuung) zur institutionellen Betreuung genutzt. Zum größten Teil findet sie im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen Räumen statt. Der Gesetzgeber hat die Kindertagespflege der Erziehungsarbeit in Kindertagesstätten gleichgestellt. Die Entscheidung, welche Kindertagespflegeperson zu ihrem Kind passt, hängt immer von dem ganz persönlichen Eindruck sowie den Wünschen und Bedürfnissen ab. Kindertagespflegepersonen sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie verfügen über eine Grundqualifizierung (160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitut) oder eine entsprechende pädagogische Ausbildung. Nach einer vorherigen Eignungsüberprüfung erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis, die sie für die Betreuung von Kindern im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit qualifiziert. Sie, als Eltern haben dann die Möglichkeit, für die Betreuung einen Zuschuss beim Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises Peine zu beantragen. Für die Arbeit als Kindertagespflegeperson sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch außerdem Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie die Satzung des Landkreises Peine maßgeblich. Haben die Eltern nach einer ersten Kontaktaufnahme und einem persönlichen Kindertagespflege

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