Blickpunkt Familie Landkreis Peine

© nicoletaionescu - AdobeStock.com Seite 17 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will Bei der Wahl der sogenannten Bezugsmonate, also den Monaten in denen das Elterngeld ausgezahlt wird, bestehen zahlreiche Möglichkeiten. Je nachdem, ob der zweite Elternteil die sogenannten Partnermonate nutzen möchte, ob im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung hinzuverdient werden soll oder weiteres. Es besteht eine große Bandbreite von Möglichkeiten, wie die Bezugsmonate in Anspruch genommen werden können. Bei der Berechnung des individuellen Elterngeldbetrages – vom Mindestbetrag bis zur Höchstgrenze, von 65% bis 67% des durchschnittlichen Nettolohnes, inklusive Partnermonate für den zweiten Elternteil, mit oder ohne Teilzeitbeschäftigung, vorläufig oder endgültig bewilligt – unterstützen und beraten wir Sie im Jugendamt Peine gerne, damit Sie gut informiert sind und für sich das beste Angebot in Anspruch nehmen können. Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann? Der Bereich „Elternbeiträge für Tageseinrichtungen“ bietet Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einen Krippenplatz finanziert zu bekommen. Kindergartenplätze sind seit August 2018 für Eltern beitragsfrei. Kontakt Elterngeldstelle Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fJanin Franzke | v 05171 401-1220 fChristina Kruppa | v 05171 401-1270 fElke Schwalenberg | v 05171 401-1221 fAnita Heidt | v 05171 401-1271 Kontakt KiTa-Team Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fMonika Schwarz v05171 401-1267 fMarion Herpel v05171 401-1217 Mein Kind besucht eine Kita, gibt es finanzielle Hilfen, wenn ich mir den Beitrag nicht oder nicht ganz leisten kann? Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Krippenplatz und ab vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen halbtägigen Kindergartenplatz, damit es bestmöglich gefördert werden kann. Grundvoraussetzung für jede mögliche Kostenübernahme ist eine Antragsstellung Ihrerseits bei uns. Das Beköstigungsgeld in der Tageseinrichtung wird aber generell nicht übernommen. Eine Übernahme ist ggf. über Leistungen zur Bildung und Teilhabe möglich.

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