Blickpunkt Familie Landkreis Peine

© Rawpixel.com -AdobeStock.com Seite 15 Wenn ich mein Kind selbst betreuen will Wenn ich mein Kind selbst betreuen will, was gibt es für Möglichkeiten? Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsverhältnis an sich bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen mit dem vorherigen Arbeitsplatz vergleichbaren. Während der Elternzeit kann dem Grunde nach eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Damit soll insbesondere eine etwaige Benachteiligung von Elternteilen in den Unternehmen durch die Betreuung des Kindes vermieden werden. Wichtig ist, dass Sie die Elternzeit rechtzeitig, das bedeutet mindestens sechs Wochen vor deren Beginn, bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Aber bleibt mir dann genug Geld zum Leben? Zu dieser Frage ist auf das Elterngeld und das ElterngeldPlus zu verweisen. Beide Sozialleistungen, die wahlweise nebeneinander bestehen, sorgen für einen teilweisen Ausgleich für den ausfallenden Arbeitslohn. Je nach Ihrer individuellen Situation können bis zu 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt im Rahmen der Leistung an Sie erbracht werden. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben, soll das Elterngeld helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen. Elterngeld ist insofern eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten Lebensmonaten vorrangig um ihr Kind kümmern wollen. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte bis zum dritten Grad, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern. Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, siehe oben. Die Elterngeldleistung beträgt prozentual mindestens 65% des entfallenden Nettoeinkommens, absolut aber mindestens 300€. Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld (um den Arbeitsanreiz zu erhalten). Zudem erhalten Mehrkindfamilien, aber auch Familien mit Mehrlingsgeburten, gegebenenfalls Zuschläge zum Elterngeld.

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