Seite 13 Ihr Kind ist auf der Welt. das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600€ verfügt. Einkommen der Kinder aus zumutbarer Arbeit und/oder Vermögen wird berücksichtigt, wenn keine allgemein bildende Schule mehr besucht wird. d) Ein ausländisches Kind hat einen Anspruch nur, wenn es selbst oder der allein erziehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis ist (Ausnahme: EUStaatsangehörigkeit). Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt? Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft Scheidungsurteil schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt wenn vorhanden: Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung wenn vorhanden: amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) Nachweise zum Einkommen, wie z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen Fragen zu dem Thema beantwortet das Team der Unterhaltsvorschussstelle gerne. Kontakt Unterhaltsvorschuss Sie finden uns im Kreishaus a Burgstraße 1 | 31224 Peine fCorinna Frerichs v05171 401-1212 fKim Thiele v05171 401-1213 fLena Fornett v05171 401-1263 fMike Miehe v05171 401-1214 fJessica Soch v05171 401-1264 fAnja Vornkahl v05171 401-1215 Gutes tun für unsere Heimat. heimatherzen.de – die Spendenplattform für Vereine und ihre Unterstützer. Machen Sie mit und unterstützen Sie Ihren Lieblingsverein! Mehr Infos unter: www.heimatherzen.de Die Spendenplattform der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Weil’s um mehr als Geld geht. Fassen Sie sich ein Herz auf heimatherzen.de Sparkassen vor Ort
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