Blickpunkt Familie Landkreis Peine

© annaperevozkina - AdobeStock.com Seite 11 Ihr Kind ist auf der Welt. Ihr Kind ist auf der Welt. Dazu herzliche Gratulation. Aber wer hat die Nahrung, die Bekleidung, die Windeln, usw. zu zahlen? Sicherlich berührt diese Frage eher die Elternteile, die nicht miteinander zusammenleben. In der Regel ist anzunehmen, dass sich in einer Partnerschaft diese Frage nicht stellt. Aber es gibt genügend alleinerziehende Elternteile, egal ob Mutter oder Vater, bei denen diese Frage eine große Bedeutung hat. Grundsätzlich hat der Elternteil, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, Unterhalt für das Kind zu leisten. Wie auch in anderen Bereichen im Familienrecht regelt hier das Bürgerliche Gesetzbuch alle Fragen. Der Unterhalt ist in der Regel als sogenannter Barunterhalt zu leisten, d.h., der Unterhaltspflichtige, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, muss Geld für das Kind zahlen. Der das Kind betreuende Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag durch den sogenannten Naturalunterhalt. Konkret bedeutet das, dass, der betreuende Elternteil kocht, wäscht, den Einkauf erledigt und nachts zur Verfügung steht, wenn das Kind nicht schlafen kann oder wenn es krank ist. Und noch viele weiteren Dinge in der alltäglichen Versorgung. An dieser Aufzählung wird nochmal deutlich, dass der Elternteil, der nicht im Haushalt mit dem Kind lebt, den Barunterhalt leisten muss. Denn u.a. muss für das Kind Nahrung, Bekleidung und sonstiges angeschafft werden. Der zu leistende Unterhalt richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des zahlungspflichtigen Elternteils. Das Einkommen bestimmt dabei die Höhe der Unterhaltszahlungen. Damit dies in gewisser Weise nicht zu – teilweise erheblichen – Streitigkeiten führt, ist der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle geregelt worden. Hier sind Einkommensgruppen benannt, die zu einem bestimmten Unterhalt führen. Maßgebend ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils, welches aber noch um einige Positionen, bereinigt werden kann, wie z.B. Fahrtkosten. Auch weitere Unterhaltsverpflichtungen werden berücksichtigt. Klingt kompliziert? Trotz der grundsätzlichen Regelungen der Düsseldorfer Tabelle, ist das Unterhaltsrecht immer auf den Einzelfall bezogen und trifft ndividuelle Regelungen.

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