Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Durchführen radiologischer und anderer bildgebender Verfahren für die Diagnose von Erkrankungen bzw. Verletzungen (z. B. Herstellen von Röntgenaufnahmen; Erstellen von Aufnahmen mithilfe von Computertomografen, Magnetresonanztomografen oder Ultraschall) • Durchführen von Strahlentherapien (z. B. Mitwirken bei der Feststellung der Lage und Größe von Tumoren durch den Einsatz röntgendiagnostischer Methoden) • Durchführen nuklearmedizinischer Untersuchungen und Behandlungen (z. B. Berechnen der erforderlichen Radioaktivitätsmengen; Verabreichen von Substanzen nach ärztlicher Anordnung; Prüfen der Verteilung der Stoffe im Körper mit Strahlenmessgeräten) • Betreuen der Patienten während des gesamten technischen Ablaufs der Untersuchungs- und Therapieverfahren • Erledigen administrativer Tätigkeiten (z. B. Verwalten der Aufnahmen; Anlegen von Patientenakten) Beschäftigungsmöglichkeiten findet sich in Krankenhäusern, in Facharztpraxen für Radiologie sowie in Forschungslabors und medizinischen Labors. Bewerberprofil: Mittlerer Bildungsabschluss • Gute Noten in Physik, Chemie, Biologie, Mathematik, Deutsch • Technisches Verständnis • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Kontaktbereitschaft • Einfühlungsvermögen • Psychische Stabilität • Verschwiegenheit Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen mit fachpraktischem Teil in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Einrichtung (bundesweit einheitlich geregelt) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 42 (m/w/d) Medizinischer Technologe für Radiologie Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 39
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