Beraten von Kunden bei der Planung und Anschaffung von IT-Systemen • Ermitteln der speziellen Kunden-Anforderungen • Entwickeln passender Konzepte für IT-Lösungen • Präsentieren von IT-Produkten und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht • Anfertigen von Kosten-Nutzen-Analysen • Erstellen von Angeboten • Informieren von Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten • Führen von Vertragsverhandlungen • Beschaffen der erforderlichen Hard- und Software • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zu IT-Sicherheit und Datenschutz (z. B. Verschlüsselungen) • Durchführen von Qualitätssicherungsmaßnahmen • Erledigen von Tätigkeiten in den Bereichen Marketing und Vertrieb (z. B. Beobachten und Analysieren von Marktentwicklungen; Mitwirken an der Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen; Ermitteln von Vertriebswegen für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen) • Planen und Durchführen von Produktschulungen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen bei IT-Dienstleistern, bei Herstellern von Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie in der Unternehmensberatung im Bereich EDV-Beratung. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Informatik, Wirtschaft, Deutsch, Englisch • Kaufmännisches Denken • Wirtschaftliches Interesse • Technisches Verständnis • Kommunikationsfähigkeit • Organisationstalent • Verhandlungsgeschick • Durchsetzungsvermögen • Kunden- und Serviceorientierung Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 31 (m/w/d) Kaufmann für IT-Systemmanagement Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Gut zu wissen! Probezeit: Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Du kannst ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Das gleiche Recht hat auch dein Ausbildungsbetrieb! Urlaub: Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht festgelegt. Bei minderjährigen Azubis greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Wichtige Vertragsangaben Dein Ausbildungsvertrag enthält mindestens Angaben zu folgenden Punkten: Bezeichnung des Ausbildungsberufs sowie Ziel und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsplan) Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Dauer der Probezeit und des Urlaubs Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung Voraussetzungen, die eine Vertragskündigung rechtfertigen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die bei deinem Vertrag greifen Das steht in deinem Ausbildungsvertrag Das steht in deinem Ausbildungsvertrag In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. In diesem Dokument legen die Vertragspartner und -partnerinnen grundlegende Rechte und Pflichten für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses fest. Ein schriftlicher Vertrag zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb ist unbedingt erforderlich. Nur auf diese Weise kommt das Berufsausbildungsverhältnis überhaupt zustande. Die elektronische Version ist ausgeschlossen. Diese Regelung sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) laut § 11 vor. Das Dokument benötigt sowohl deine Unterschrift als auch die einer Vertretung deines Ausbildungsbetriebs. Du bist minderjährig? Dann ist zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern bzw. deines gesetzlichen Vormunds erforderlich. 44
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