Ausbildungsatlas Stadt Oldenburg (Oldb), Landkreise Oldenburg & Ammerland

Einkaufen von Waren aller Art in großen Mengen zum Weiterverkauf an Einzelhandels-, Handwerks- oder Industriebetriebe im In- bzw. Ausland • Planen und Überwachen von Einkaufs-, Logistik- sowie Verkaufsprozessen • Informieren der Kunden über das Waren- bzw. Dienstleistungsangebot • Beobachten und Analysieren in- bzw. ausländischer Märkte • Ermitteln von Bezugsquellen oder Absatzmöglichkeiten auf in- bzw. ausländischen Märkten • Vergleichen von Preisen • Erstellen von Angeboten • Abschließen von Verträgen • Steuern des Daten- und Warenflusses von der Bestellung bis zur Anlieferung durch Nutzen verschiedener Beschaffungs- und Vertriebswege, insbesondere von Onlinekanälen • Abwickeln elektronischer Geschäftsprozesse (E-Business) • Bearbeiten des Zahlungsverkehrs • Durchführen von Wareneingangskontrollen • Prüfen der Liefer- bzw. Zollpapiere • Veranlassen und Überwachen der Warenlagerung • Diverse Fachrichtungen: Außenhandel und Großhandel Beschäftigungsmöglichkeiten werden in Unternehmen fast aller Wirtschaftsbereiche angeboten. Bewerberprofil: Gute Noten in Deutsch, Mathematik, Wirtschaft, Englisch und weitere Fremdsprachen • Kaufmännisches Denken • Kontaktbereitschaft • Interkulturelle Kompetenz • Kundenorientierung • Organisationstalent • Verhandlungsgeschick • Gutes Ausdrucksvermögen und Textverständnis in Wort und Schrift sowohl in Deutsch als auch in Fremdsprachen Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 32, 75 (m/w/d) Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Unter folgenden Bedingungen ist Unter folgenden Bedingungen ist 48

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==