Bewertung der Module Die Gesamtpunkte aller einzelnen Module bilden die Grundlage für die Zuordnung eines Pflegegrades. Feststellung der Pflegebedürftigkeit Der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragte Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit in sechs verschiedenen Kriterien oder Modulen. Im Mittelpunkt steht der Grad der Selbstständigkeit. Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Folgende Lebensbereiche/Module werden begutachtet: Modul 1 – Mobilität Selbstständiges Fortbewegen, Ändern der Körperhaltung Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Örtliches und zeitliches Zurechtfinden mit Hilfe Anderer, Fällen von Entscheidungen, Führen von Gesprächen Modul 3 – Verhalten und psychische Problemlagen Häufige Hilfe nötig aufgrund psychischer Probleme (z. B. bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten) Modul 4 – Selbstversorgung Selbstständiges Versorgen (Essen, Trinken, Körperpflege) Modul 5 – Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Unterstützung beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen, z. B. bei Medikamentengabe oder Verbandswechsel Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Selbstständiges Planen des Tagesablaufs, Beschäftigung, Kontaktpflege Kostenübernahme in diversen Bereichen Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger zur Kostenübernahme für Betreuung und haushaltsnahe Dienste, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, Palliativ Care (ambulant), Verhinderungspflege, Tage- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Pflegeberatung sowie über Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds. Pflegegeld Die Zahlung erfolgt, wenn Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung z. B. von Angehörigen gepflegt werden. Betreuungs- u. Entlastungsleistungen: 131,00 € Pflegegrad 1: – Pflegegrad 2: ab 347,00 € Pflegegrad 3: ab 599,00 € Pflegegrad 4: ab 800,00 € Pflegegrad 5: ab 990,00 € Modul 1: 10% Modul 2 / 3: 15 %* Modul 4: 40 % Modul 5: 20 % Modul 6: 15 % * höchster berechneter Wert 12,05 –26,5 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad1 27,05 –47,0 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad2 47,55 –69,5 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad3 70,05 – 89,5 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit = Pflegegrad4 90,00 –100,0 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (bei Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation, z. B. die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, schwere Formen von Parkinson, ALS, Lähmungen, Verlust der Gliedmaßen) = Pflegegrad 5 22 Anzeige Pflege und Pflegegrade
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