© Magistratspressestelle/Arnd Hartmann KINDER- UND JUGENDGESUNDHEITSDIENST Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stehen Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigten im Mittelpunkt unserer Arbeit. Als öffentlicher Gesundheitsdienst haben wir die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Dazu arbeiten wir mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, eng zusammen. Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gehören u. a.: Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangs-, uMA- und Zuwanderer-Untersuchung Nachverfolgung ausstehender U-Vorsorgen Ausgabe der Berechtigungsscheine zur Wahrnehmung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung Ärztliche Begutachtung, Beratung und Untersuchung von Kindern und Jugendlichen, z. B. bei beantragter Heilpädagogischer Förderung, Autismustherapie, erhöhtem Förderbedarf in der Kindertagesstätte, im Hort, in der Schule Beratung der Sorgeberechtigten u. a. zu Infektionskrankheiten, Läusebefall, Impfberatung Ärztliche und sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, deren körperliche und/ oder geistige Gesundheit gefährdet oder gestört ist, sowie deren Sorgeberechtigte in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Leistungserbringern. Bedarfserhebung zur integrativen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe, z. B. zur Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegeleistungen, Einleitung von ambulanten und stationären Maßnahmen, Klärung Wohnperspektiven. zahnärztliche Prophylaxeuntersuchungen in Gemeinschaftseinrichtungen 14 Anzeige Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
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