Gesundheitsjournal Bremerhaven

© Magistratspressestelle/Arnd Hartmann In allen Fällen steht das Gesundheitsamt bei Fragen beratend zur Seite. Auch die Überwachung meldepflichtiger Erkrankungen im Stadtgebiet Bremerhaven wird durch die Abteilung sichergestellt. Durch die Aufdeckung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie durch Aufklärungs und Beratungsangebote für Bürger:innen soll verhindert werden, dass übertragbare Krankheiten bestmöglich erst gar nicht entstehen bzw. nicht weiterverbreitet werden. In diesem Rahmen ist auch Vorsorge für den Fall gesundheitlich bedenklicher, bedrohlicher oder gefährlicher Ereignisse zu treffen. Aus der Vergangenheit sind in diesem Zusammenhang Begriffe wie Schweinegrippe, EHEC, Ebola und, zuletzt, die COVID-19-Pandemie, bekannt. Um auf künftige Krisenlagen vorbereitet zu sein, ist der Bereich „Katastrophenschutz“ Bestandteil der Abteilung. Dieser befasst sich unter anderem mit der Vorbereitung auf künftige pandemische Lagen sowie mit der Erstellung von Notfallkonzepten beispielsweise zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes im Falle von Krisenlagen wie z. B. Überflutungen oder Stromausfällen. Tuberkulose-Beratung In der Tuberkulose-Beratungsstelle nimmt das Gesundheitsamt die Meldungen der Krankenhäuser , Labore und Arztpraxen von an Tuberkulose erkrankten Personen entgegen und stellt die stationäre und ambulante medizinische Versorgung für die Dauer der medikamentösen Therapie einschließlich der Diagnostik und Kontrolluntersuchungen sicher. Auch die Ermittlung, medizinische Untersuchung und Behandlung von Kontaktpersonen gehört zu den Aufgaben der Tuberkuloseüberwachung. Umweltbezogener Gesundheitsschutz Eine Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes ist die hygienische Überwachung der Trinkwasserversorgung in Bremerhaven. Hierzu zählen neben der Trinkwasserqualität, die der Wasserversorger an die Verbraucher abgibt, auch die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen. Daneben wird auch die Trinkwasserqualität bei Volksfesten, Jahrmärkten und sonstigen Veranstaltungen unter freiem Himmel überprüft. Bei Beanstandungen erfolgen ausführliche Ermittlungen und Beratungen mit dem Ziel, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und gesundheitlich einwandfreies Trinkwasser sicherzustellen. Ebenfalls werden die Bremerhavener Bäder überwacht. Der umweltbezogene Gesundheitsschutz wird auch zum Schutz vor schädigenden Umwelteinflüssen bei öffentlichen und privaten Planungen mit eingebunden, um gesundheitliche Auswirkungen zu bewerten und ggf. zu vermeiden. Zusätzlich wird ein umweltmedizinisches Basisangebot vorgehalten, um Bürger:innen z. B. zu Schimmel in Wohngebäuden, Luftschadstoffen, Lärm oder allgemeinen Bedenken zur Umwelt zu beraten und auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Umwelt- und Lebensbedingungen hinzuwirken. Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich schreibt das Infektionsschutzgesetz eine Belehrung vor, die über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln informiert (ehemals Gesundheitszeugnis). Die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz erfolgen hauptsächlich digital. Ergänzend bieten die Beschäftigten der Abteilung "Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz" zweimal pro Monat sowie nach Absprache VorOrt-Belehrungen im Gesundheitsamt an. Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz Gesundheitsamt Bremerhaven Wurster Straße 49 27580 Bremerhaven Telefon 0471 590-2382 infektion.gesundheitsamt@ magistrat.bremerhaven.de Öffnungszeiten Mo–Do 9.00–15.00 Uhr Fr 9.00–12.00 Uhr Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt Bremerhaven Wurster Straße 49 27580 Bremerhaven Telefon 0471 590-2280 Öffnungszeiten Mo–Do 8.00–15.00 Uhr Fr 8.00–12.00 Uhr 13 Anzeige Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

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