83 8.8 Interessenvertretungen der Heimbewohner Bewohnervertretung Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner in partnerschaftlicher Zusammen¬arbeit mit der Heimleitung und dem Träger. Mit ihrer Hilfe können die Heimbewohner ihre Wünsche und persönlichen Vorstellungen einbringen. Ziel ist vor allem eine gegenseitige Information über Probleme sowie Hilfestellung beim Einleben für neue Bewohner. Die Bewohnervertretung hat u. a. folgende Aufgaben: • Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegennehmen und auf die Erledigung hinwirken • Organisation von Freizeitveranstaltungen • Mitsprache bei der Gestaltung von Unterkunft, Verpflegung und Betreuung Mitglieder der Bewohnervertretung können auch Personen sein, die nicht im Heim wohnen. Bewohnerfürsprecher Wenn es nicht gelingt, eine Bewohnervertretung zu bilden, muss von der Heimaufsicht ein Bewohnerfürsprecher bestellt werden. Dies kann ein Angehöriger sein oder jemand, der sich ehrenamtlich für die Heimbewohner engagieren möchte. Vorschläge können von den Bewohnern oder deren Angehörigen bzw. Betreuern gemacht werden. Der Bewohnerfürsprecher hat die gleichen Aufgaben wie die Bewohnervertretung. Die Heimaufsicht – Ihr Ansprechpartner, wenn es Probleme gibt Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Bewohner und ist daher Ansprechpartner sowohl für die Heimbewohner selbst als auch für ihre Angehörigen und Betreuer. Angesiedelt ist sie beim Landkreis Verden im Fachdienst Soziales. Die Heimaufsicht überprüft grundsätzlich alle Senioren- und Pflegeheime einmal jährlich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die vereinbarten Standards eingehalten werden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Einrichtung bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft wurde. Die Heimaufsichtsbehörde • prüft, ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner hinsichtlich ihrer ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung gewahrt sind • begutachtet unter Hinzuziehung von Pflegefachkräften, ob die Pflegequalität nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse gesichert ist • prüft, ob die baulichen Mindestanforderungen eingehalten werden • informiert und berät vor der Planung und Inbetriebnahme eines Heimes über die rechtlichen Voraussetzungen nach de m Heimgesetz • klärt die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Bewohnervertretung und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten auf Wenn Sie Probleme, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich an: Landkreis Verden – Fachdienst Soziales $ Lindhooper Str. 67 | 27283 Verden (Aller) Eingang Ost | 1. Obergeschoss N Mandy Förster | À 04231 15-535 Á m-foerster@landkreis-verden.de N Manuel Diercks | À 04231 15-8938 Á m-diercks@landkreis-verden.de N Malte Haase | À 04231 15-577 Á m-haase@landkreis-verden.de Ihre Anliegen werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt!
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