Seniorenwegweiser Landkreis Verden

Aufgrund des demografischen Wandels und dem gleichzeitigen Mangel an Pflegefachkräften sind weitere Änderungen der Pflegeversicherung zu erwarten. Daher kann es sein, dass sich an den rechtlichen Grundlagen der hier gemachten Angaben kurzfristig etwas ändert. Im Zweifel sollten Sie sich beim Senioren- und Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse genau erkundigen. Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Um dieses finanzielle Risiko dem Grunde nach (d. h. nicht unbedingt in voller Höhe) abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie in die Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse (Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angegliedert). Wer ist pflegebedürftig? Die Beurteilung, wie pflege- und hilfsbedürftig man im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) ist, richtet sich nach der Selbstständigkeit in sechs wesentlichen Bereichen des täglichen Lebens. Die Gutachter berücksichtigen neben den vorhandenen körperlichen und kognitiven Ressourcen des Antragstellers auch • die vorliegenden ärztlichen Diagnosen zu psychischen oder körperlichen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinderungen • Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie • Dokumentationen oder Berichte von Pflegediensten und anderen Versorgern. 3ƌHJHYHUVLFKHUXQJ 69

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