Seniorenwegweiser Landkreis Verden

© Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung 43 Die meisten Menschen möchten in der vertrauten Umgebung alt werden. Bei der seniorengerechten Gestaltung einer Wohnung berät Sie die Wohnberatung des Senioren- und Pflegestützpunktes (siehe Kapitel 1.1). Oft sind hierfür gar keine Umbauten nötig, sondern es reichen schon kleine Maßnahmen, die das tägliche Leben wesentlich erleichtern: • Beseitigung von Stolperfallen • rutschfeste Bodenbeläge • Handläufe an den Treppen, Haltegriffe • kleinere Alltagserleichterun- gen (z. B. Erhöhung des Betts oder von Küchengeräten) • barrierefreies Bad, z. B. mit ebenerdiger Dusche • Beseitigung von Barrieren durch Einbau von Rampen o. durch den Einsatz von Liftern • Verbreiterung von Türen • Hilfsmittel (z. B. Badewan nenlift, Rollator) • Hausnotruf Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen eines Pflegegrads (1–5) auf Antrag bis zu 4.180 € als Zuschuss für notwendige Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen. Wichtig ist sich vor Beginn der Baumaßnahme mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Ein Zuschuss kann im Einzelfall auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Zahlreiche Leistungen – meist Hilfsmittel – werden auch von der Krankenkasse bezuschusst, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Unter Umständen kommen auch andere Kostenträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe) in Betracht. Lassen Sie sich vor einem Umbau über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten. 5.1 Wohnraumanpassung

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