Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann und Unterstützung benötigt. Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor, dass Ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können! Das hilft auch den Personen, die in einem solchen Fall die Entscheidungen für Sie treffen müssen (z. B. Angehörige, Ärzte, Betreuer). Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, Vorsorge zu treffen. Hinweis Vor dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sollten Sie sich auf jeden Fall ausführlich beraten lassen! Wenn Sie entsprechende Dokumente verfasst haben, bewahren Sie diese so auf, dass sie im Notfall gefunden werden. Teilen Sie ggf. einer Vertrauensperson mit, wo sich FKG 1TKIKPCNG DGƒPFGP 3.1 Vorsorgevollmacht Mit Hilfe einer Vollmacht können Sie Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis erteilen, alle oder auch nur bestimmte Aufgaben für Sie wahrzunehmen bzw. Entscheidungen für Sie zu treffen. Soll der oder die Bevollmächtigte in dem Fall für Sie tätig werden dürfen, wenn Sie selbst geschäfts- oder handlungsunfähig werden, spricht man von einer Vorsorgevollmacht. Bei einer Vollmachterteilung empfiehlt es sich, den Inhalt vorab mit der vorgesehenen Vertrauensperson zu besprechen. Dazu sollten Sie mit dem Bevollmächtigten absprechen, welche Wünsche Sie berücksichtigt wissen wollen. Dies kann z. B. Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, die Auswahl eines Altenheims, gesundheitliche Fragen oder vieles mehr betreffen. 27
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