19 © ViDi Studi tudio - AdobeStock.com 1.13 Selbsthilfegruppen Im Landkreis Verden gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise, die Menschen bei Krankheit und in anderen schwierigen Lebenssituationen oder ihren Angehörigen helfen. Wenn Sie wissen möchten, ob es zu Ihren persönlichen Umständen eine solche Gruppe gibt, wenden Sie sich an die: Kontaktstelle für Selbsthilfe N Heike Hansmann $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden (Aller) À04231 937974 | Á selbsthilfe.verden@evlka.de Termine nach Vereinbarung Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.soziales.niedersachsen.de unter dem Punkt „Menschen mit Behinderung“ oder persönlich unter der o. g. Telefonnummer. Für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten kann ein besonderer blauer oder oranger Parkausweis ausgestellt werden. Für die Ausstellung des Parkausweises gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Zuständigkeiten: • für Achim: Stadt Achim | À 04202 9529-575 oder Á verkehr@stadt.achim.de • für Verden: Stadt Verden (Aller) | 04231 12-0 • für das restliche Kreisgebiet: Landkreis Verden | À 04231 15-457 Bei bestimmten Arten von Behinderungen hat man auch das Recht einen sogenannten Euroschlüssel für die Nutzung von Behindertentoiletten zu erwerben. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn • das Merkzeichen: aG, B, H oder BL • oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist. Bezugsberechtigt sind weiterhin: • schwer / außergewöhnlich Gebehinderte; • Rollstuhlfahrer • Stomaträger • Blinde • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und ggf. eine Hilfsperson benötigen • Multiple Sklerose Erkrankte • Morbus Crohn Erkrankte • Colitis ulcerosa Erkrankte Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle: CBF Darmstadt e. V. $ Pallaswiesenstr. 123 a | 64293 Darmstadt À06151 8122-0 | a 06151 8122-81 Áinfo@cbf-darmstadt.de | < cbf-da.de/euroschluessel.html
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