18 1.12 Schwerbehinderung Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Störungen können bei Bedarf einen Schwer-behindertenausweis beantragen. Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden) Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funktionsbeeinträchtigung) werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt. Auf Antrag erteilt das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Verden – $ Marienstr. 8 | 27283 Verden À 04231 14-0 | a 04231 14-153 hierüber einen Feststellungsbescheid, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50, aber mindestens 20 beträgt. Ein Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. Dieser dient dem Nachweis der Eigenschaft als Mensch mit Schwerbehinderung und dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleiche). Werden gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, enthält der Ausweis entsprechende Merkzeichen. Der Nachteilsausgleich kann z. B. in Form eines Steuerfreibetrages, einer Ermäßigung bei der KfzSteuer oder der kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bestehen. 1.11 Migrations- und Integrationsberatung Ziele der Integrationsberatung sind u. a. die individuelle Beratung von Zugewanderten, die Information, Beratung und Fortbildung in interkulturellen Fragen für Institutionen und Akteure, die Förderung des Integrationsgedankens durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei Migrantinnen und Migranten und die Förderung und Unterstützung des freiwilligen Engagements. Falls Sie sich engagieren möchten oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an: Welcome Center für die Landkreise Verden und Osterholz Arbeit im Landkreis Verden AöR $ Artilleriestr. 8 | 27283 Verden (Aller) À 04231 15-665 Á welcomecenter-alv-ohz@landkreis-verden.de Caritasverband für die Landkreise Verden und Heidekreis Beratung für Migration und Flüchtlinge $ Andreaswall 11 | 27283 Verden (Aller) À 04231 90113-0 Á migrationsteam@caritas-verden.de Soziale Beratung für Geflüchtete beim Diakonischen Werk $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden À 04231 800430 | dw.verden@evlka.de Migrationsberatung des Deutschen Roten Kreuz $ Büro Verden | Lindhooper Str. 12 | 27283 Verden À 04231 9245-32 oder 04231 9245-18 $ Büro Achim | Obernstr. 63 | 28832 Achim À 04231 9245-51
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