Seniorenwegweiser für den Landkreis Verden Ausgabe 2025/2026
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3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, schön, dass Sie heute den Seniorenwegweiser für den Landkreis Verden zur Hand genommen haben. Auch bei dieser nun bereits vierten Auflage wünsche ich Ihnen viel Freude beim Lesen und hoffe, dass Sie wertvolle Informationen gewinnen. Gerade wegen der demografischen Entwicklung bringt das Leben im Alter große Herausforderungen mit sich. Die Babyboomer kommen ins Seniorenalter, es fehlt an familiärem und pflegerischem Nachwuchs und damit an einer möglichen Versorgung durch Jüngere. Ebenso ist ein Auffangen in einer Großfamilie immer seltener, obwohl ein möglichst langer Verbleib zu Hause dennoch gewünscht ist. Immer drückender wird auch das Problem, dass viele Seniorinnen und Senioren allein leben und sich häufig einsam fühlen. Hier gilt es gegenzusteuern, sowohl bei der pflegerischen Versorgung, aber auch ganz besonders bei dem Leben im Alter an sich. Die derzeitige allgemeine Alters- und Versorgungsstruktur rufen geradezu danach, neue Wege zu denken und auch zu gehen, damit das Leben im Alter lebenswert bleibt. Hierzu gehört einerseits, dass Sie entsprechende Angebote erhalten und andererseits auch, dass Sie diese wahrnehmen! Ein solcher Impulsgeber des Landkreises Verden soll dieser Seniorenwegweiser sein, der Ihnen vielfältige Möglichkeiten aufzeigen möchte und Sie herzlich dazu einlädt, darin zu stöbern und die Angebote auszuprobieren. Sollten Sie Fragen zu einem Thema haben, wenden Sie sich bitte auch an den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden. Unsere Beraterinnen helfen Ihnen gern weiter. Mein herzlicher Dank gilt allen, die bei der Erstellung dieser Broschüre mitgewirkt haben, insbesondere auch den Firmen, die mit ihren Anzeigen diesen Wegweiser möglich gemacht haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Landrat Peter Bohlmann Grußwort des Landrates
4 Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, aber auch das Vermögen sinnvoll auf die nächste Generation zu übertragen erfordert eine spezialisierte Beratung. Vereinbaren Sie eine Termin und lassen Sie sich genossenschaftlich beraten. volksbank-niedersachsen-mitte.de Das Leben leben. Und regeln, was nötig ist.
Herausgeber: BVB-Verlagsgesellschaft mbH © BVB-Verlagsgesellschaft mbH, 2025 © Titelbild: pikselstock - AdobeStock.com Sanja - AdobeStock.com pressmaster - Fotolia.com Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Titel, Umschlaggestaltung, Fotos, Kartographien sowie Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. In unserem Verlag erscheinen unter anderem Informationsbroschüren aller Art, Wirtschafts- und Gesundheitsmagazine, Firmenbroschüren sowie Faltpläne und sonstige kartographische Erzeugnisse. Das verwendete Papier wird im ECF-Verfahren (elementarchlorfrei) hergestellt. Friedrichstraße 4 | 48529 Nordhorn Tel. 05921 9730-0 | Fax 05921 9730-50 kundenservice@bvb-verlag.de www.bvb-verlag.de 5 Inhaltsverzeichnis Grußwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 Impressum | Inhaltsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 Allgemeine Beratungen . . . . 8 1.1 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 1.2 Seniorenvertretungen . . . . . . . . . . . . . . .11 1.3 Behindertenbeirat...................11 1.4 Wohlfahrts- und Sozialverbände. . . . . . . 11 1.5 Rentenberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 1.6 Tipps der Polizei zu Ihrer Sicherheit . . . .14 1.7 Verbraucherberatung . . . . . . . . . . . . . . . .15 1.8 Kostenlose Rechtsberatung . . . . . . . . . . .17 1.9 Mieterberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 1.10 Schuldnerberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 1.11 Migrations- und Integrationsberatung . . . .18 1.12 Schwerbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.13 Selbsthilfegruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19 2 Freizeit, Kultur, Sport .......... 20 2.1 Seniorentreffs und -begegnungsstätten . . . . . .21 2.2 Ehrenamtliches Engagement . . . . . . . . . . . . . . .21 2.3 Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 2.4 Bildung..................................25 3 Für den Ernstfall vorsorgen. . 26 3.1 Vorsorgevollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27 3.2 Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 3.3 Betreuungsverfügung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 3.4 Gesetzliche Betreuung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 3.5 Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 3.6 Dokumentenmappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31 Impressum
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7 4 Betreuung und Versorgung zu Hause . . . . . . . . . . . 32 4.1 Besuchsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33 4.2 Haushaltshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.3 Essen auf Rädern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37 4.4 Mittagstisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37 4.5 Lieferung von Lebensmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . 37 4.6 Hausnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 4.7 Mobilität.................................39 5 Wohnen im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 5.1 Wohnraumanpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43 5.2 Technische Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 5.3 Seniorengerechte Wohnungen . . . . . . . . . . . . . .45 5.4 Betreutes Wohnen / Wohnen mit Service . . . . . .46 5.5 Gemeinschaftliches Wohnen . . . . . . . . . . . . . . .47 6 Gesundheit und Krankheit . . . . . 48 6.1 Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .49 6.2 Gesundheitsvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 6.3 Selbsthilfegruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 6.4 Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 6.5 Kuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 6.6 Krankenhäuser und Pflegeüberleitung . . . . . . . .53 6.7 Soziale Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 6.8 Demenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 6.9 Psychische Erkrankungen im Alter . . . . . . . . . . .55 6.10 Suchtprobleme im Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 6.11 Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden . . . . . . . . . . . . . . . . .56 6.11.1 Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 6.11.2 Ehrenamtliche Hospizdienste und -vereine . . . .57 6.11.3 Letzte-Hilfe-Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59 7 Finanzielle Hilfen . . . . . . . . . . . . . . . . 60 7.1 Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung . .61 7.2 Befreiung von der Zuzahlung bei Arzneien usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61 7.3 Wohngeld...............................62 7.4 Hilfe zur Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 7.5 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung . . .63 7.6 Rechtshilfe (Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe) . . . . . . . . 65 7.7 Sozialkaufhäuser und Tafeln . . . . . . . . . . . . . . .67 7.8 Bestattungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67 8 3ƌHJH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 8.1 Pflegeversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69 8.2 Pflege zu Hause . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71 8.3 Hilfen für pflegende Angehörige . . . . . . . . . . . .74 8.4 Pflegeberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76 8.5 Ambulante Pflegedienste . . . . . . . . . . . . . . . . .76 8.6 Tages- oder Nachtpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . .79 8.7 Pflege im Heim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81 8.8 Interessenvertretungen der Heimbewohner . . .83 8.9 Alten- und Pflegeheime im Landkreis Verden . .85
1Allgemeine Beratungen 8 © contrastwerkstatt - Fotolia.com
Er ist ein unabhängiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Senioren und Seniorinnen bzw. Pflegebedürftige und deren Angehörige, das durch das Land Niedersachsen und die Landesverbände der Pflegekassen gefördert wird. Er bietet ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich einfach und umfassend zu informieren und das jeweils „passende“ Angebot zu finden und wahrzunehmen. Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen ist beim Landkreis Verden im Fachdienst Soziales angesiedelt. Die Beratungsgespräche sind vertraulich und kostenlos. Bei den Beratungen wird der persönliche Hilfe- oder Pflegebedarf geklärt. Die Beantragung der einzelnen Leistungen wird unterstützt, eine Koordination notwendiger Hilfe findet statt und es werden Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gesucht. Darüber hinaus vernetzt und fördert der Senioren- und Pflegestützpunkt die örtlichen Angebotsstrukturen. Außerdem fördert der Senioren- und Pflegestützpunkt die Potenziale des Alters, indem er das ehrenamtliche Engagement von und für Senioren unterstützt. Dies geschieht vor allem durch Qualifizierung und Vermittlung ehrenamtlicher Seniorenbegleitungen. Die Schwerpunkte der Beratung sind: • Leistungen der Pflege-/ Krankenkassen • Leistungen des Sozialhilfeträgers • Ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegeheime • Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel • Wohnberatung und barrierefreie Umbaumaßnahmen • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen • Mahlzeitendienste, Hausnotruf • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung • Palliativ- und Hospizversorgung • Gesprächskreise für pflegende Angehörige • Vermittlung von ehrenamtlicher Seniorenbegleitung • Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements in der Seniorenbegleitung • Freizeitangebote für Senioren 1.1 Senioren- und 3ƌHJHVW½W]SXQNW 1LHGHUVDFKVHQ Der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Verden ist die zentrale Anlaufstelle für Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Alter und Pflegebedürftigkeit. 9
Den Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden erreichen Sie über barrierefreie Zugänge in: Kontakt Verden $ Kreishaus, Lindhooper Str. 67 27283 Verden (Aller) Eingang Ost, 1. Stock Zimmer 1124, 1133 und 1135 i Montag – Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr Ihre Ansprechpersonen: Für Dörverden, Langwedel und Verden N Nina Marie Dierking | À 04231 15-374 Án-dierking@landkreis-verden.de Für Achim und Ottersberg N Svenja Heyen | À 04231 15-489 Ás-heyen@landkreis-verden.de Für Oyten und Verden N Karin Hoops | À 04231 15-8728 Ák-hoops@landkreis-verden.de Für Achim und pflegebedürftige Kinder N Barbara Körtje | À 04231 15-8925 Áb-koertje@landkreis-verden.de Für Kirchlinteln und Thedinghausen N Dagmar Schüler À04231 15-300 Á d-schueler@ landkreis-verden.de Da die Mitarbeiterinnen häufig im Außendienst sind, ist es vorteilhaft einen Termin zu vereinbaren. In regelmäßigen Abständen werden auch in verschiedenen Gemeindeverwaltungen (Rathaus) Beratungen angeboten. Wenn Sie es wünschen, können die Gespräche auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson. Senioren- und Pflegestützpunkt, v.l. Karin Hoops, Barbara Körtje, Svenja Heyen, Dagmar Schüler und Nina Marie Dierking www.landkreisverden.de/senioren 10
© Alexander Raths - shutterstock.com 1.3 Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat im Landkreis Verden engagiert sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Er setzt sich u. a. für die Beseitigung von Barrieren ein, wirkt bei der Umsetzung des Behinderten- und Sozialrechts im Nahverkehr, öffentlichen Gebäuden, in Schulen, Kindergärten, der Gastronomie usw. mit. Außerdem werden Menschen mit Behinderungen beraten. Vorsitzender des Behindertenbeirates ist: N Alfons Adam $ Sonnenbergsweg 47 | 27299 Langwedel À0159 04106533 Áalfons.adam@t-online.de 1.4 Wohlfahrts- und Sozialverbände Eine Vielzahl von Verbänden bieten älteren Menschen und ihren Angehörigen Unterstützung, Beratung und Informationen an. Die angebotene Unterstützung kann von Beratung bei Alltagsproblemen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Unterstützung beim Umgang mit Behörden reichen. Wohlfahrtsverbände: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Verden $ Obere Str. 1 | 27283 Verden (Aller) À04231 61310 | Á awo-kv-verden@t-online.de 1.2 Seniorenvertretungen Seniorenbeirat des Landkreises Verden Der Seniorenbeirat setzt sich für die Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft und deren Belange ein. Jede Stadt und Gemeinde sowie die im Landkreis Verden tätigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Sozialverbände entsenden ein Mitglied in den Seniorenbeirat des Landkreises. Vorsitzender des Seniorenbeirates ist: N Hans-Rainer Strang $ Hinterm Berg 11 | 27308 Kirchlinteln À04231 676954 oder 0157 82265412 Árainer.strang@t-online.de Die Seniorenvertretungen der Städte und Gemeinden erreichen Sie über das jeweilige Rathaus. 11
12 © Daisy Daisy - shutterstock.com 1.5 Rentenberatung Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern. Vor einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht zunächst immer der Rentenantrag. Es wird empfohlen, diesen etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Welche Unterlagen sind zum Rentenantrag notwendig? Wichtig für alle Rentenanträge • Ihre Rentenversicherungsnummer • ggf. Personendokument (Personalausweis / Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisverband Verden $ Feldstr. 11 | 28832 Achim À04102 888064 | Á achim.franz@sofa-ev.de Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Verden $ Lindhooper Str. 20 / 22 | 27283 Verden (Aller) À04231 92450 | Á info@rotkreuz-verden.de Diakonisches Werk, Beratungsstelle $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden (Aller) À04231 800430 | Á dw.verden@evlka.de Caritasverband für die Landkreise Verden und Heidekreis $ Andreaswall 11 | 27283 Verden (Aller) À04231 901130 | Á mail@caritas-verden.de Sozialverbände Sozialverband Deutschland e. V. Kreisverband Verden $ Holzmarkt 15 | 27283 Verden (Aller) À04231 2700 | Á info.verden@sovd-nds.de Sozialverband VdK Niedersachsen / Bremen e. V. Kreisverband Verden $ Reeperbahn 4 | 27283 Verden (Aller) À04231 3740 | Á gs-verden@vdk.de
13 www.eservice-drv.de • Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert? • ggf. Ihre Steueridentifikationsnummer • Ihre internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC Um den Antrag zügig bearbeiten zu können, werden ggf. noch weitere Unterlagen oder Angaben benötigt: • Sind Ihre Versicherungszeiten vollständig? • Geburtsurkunden Ihrer Kinder – auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner • Nachweise über Berufsausbildungen • Wenn Bevollmächtigte da sind: Schriftliche Vollmacht • Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle Sind Ihre Versicherungszeiten geklärt? Dem Rentenantrag fügen Sie bitte auch alle Unterlagen für die Zeiten bei, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind, z. B.: • Nachweise über Ausbildungszeiten • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit • Nachweis über Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder • Lehrvertrag und Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches – auch wenn die Lehre abgebrochen wurde oder Sie die Prüfung nicht bestanden haben Sie können Ihren Rentenantrag auch ganz bequem auch online stellen. Oder Sie wenden sich an folgende Stellen: • Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verden $ Johanniswall 1 | 27283 Verden (Aller) À 04231 91450 | Á beratung.in.verden@drv-bsh.de • Stadt- oder Gemeindeverwaltung Hier erhalten Sie auch die Adressen von weiteren Beratungsmöglichkeiten z. B. durch die Versichertenältesten. Oft werden auch in den Rathäusern regelmäßig Rentenberatungen angeboten. • Versicherungsamt Landkreis Verden $ Lindhooper Str. 67 | 27283 Verden À 04231 15420 Á p-meinking@landkreis-verden.de • Rentenversicherungsträger (Adresse auf Ihrer Rentenauskunft)
14 1.6 Tipps der Polizei zu Ihrer Sicherheit Landesweit registriert die Polizei vermehrt Straftaten zum Nachteil älterer Menschen. Dabei haben die Täter stets dasselbe Ziel: Die Erlangung sensibler Daten, des Geldes oder anderer Wertgegenstände ihrer zumeist betagten Opfer. Betrügerische Anrufer, die häufig aus dem Ausland agieren, rufen ihre Opfer unter irgendeinem Vorwand an, versuchen Vertrauen aufzubauen und veranlassen auf unterschiedlichste Art- und Weise, manchmal unverzüglich, aber oft auch erst nach mehreren Telefonaten und Tagen die Abholung der Beute bei den Senioren. Hierzu bedienen sich die Täterinnen und Täter verschiedener „Maschen“. Sie geben sich als Enkel aus oder als Polizist, Handwerker, Bankmitarbeiter oder kündigen einen Gewinn an. Häufig wird suggeriert, Angehörige bräuchten aufgrund einer akuten Notlage dringend Geld. Die Tipps zu o. g. Tathandlungen sind überschaubar: • Geben Sie am Telefon keine sensiblen Daten gegenüber UNBEKANNTEN preis. Egal wie diese sich am Telefon vorstellen (Richter, Polizei, Gerichtsvollzieher etc.). • Bestätigen Sie auch keine Angaben oder korrigieren Sie Angaben unbekannter Anrufer. • Wenn Sie mit einer Situation am Telefon überfordert sind, legen Sie unverzüglich den Hörer auf bzw. drücken Sie die rote Taste selber zur Beendigung des Gespräches. • Die gewonnene Zeit nutzen Sie den Ihnen am Telefon geschilderten Sachverhalt mit einer Person Ihres Vertrauens persönlich oder mit der Polizei zu besprechen. • Öffnen Sie niemals die Haustür, wenn Ihnen die Person davor unbekannt ist. Sprechen Sie ggf. über eine Türspaltsperre / Türkette (gesichert) mit dem Unbekannten, wenn Sie es sich zutrauen. Im Zweifel öffnen Sie nicht, aber geben Sie zu erkennen, dass Sie anwesend sind.
15 • Beauftragen Sie niemanden, der kurzfristig oder unangemeldet Arbeiten an Haus oder Garten anbietet. Falls Unbekannte trotz Ihrer Ablehnung anfangen sich auf Ihrem Grundstück zu bewegen, rufen Sie unverzüglich die Polizei hinzu. • Erstatten Sie in jedem Fall eine Strafanzeige bzw. melden Sie sich im Zweifelsfall bei der Polizei, bzw. wenn Sie Opfer einer Straftat wurden. • Unter 110 erreichen Sie immer die richtige Polizei, Sie müssen das vorherige Telefonat aber immer selbst beenden. Hilfreiche Tipps bietet auch die polizeiliche Informationsbroschüre „Im Alter Sicher Leben“. Im Internet finden Sie zudem ausführlich aufbereitete polizeiliche Hinweise unter www.polizei-beratung.de/ themen-und-tipps/betrug Für Veranstaltungen zum Thema Kriminalprävention wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Verden / Osterholz (Kriminal)Polizeiliche Beratungsstelle $ Bürgermeister-Münchmeyer-Str. 4 | 27283 Verden / Aller À 04231 806-108 oder 04231 8060 Weitere Ansprechpartner für die Opfer von Kriminalität und Gewalt hinsichtlich persönlicher Betreuung, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, finanzielle Unterstützung in Notlagen nach Straftaten u. Ä. sind z. B. WEISSER RING e. V., Kriminalitätsopferhilfe Kontakt im Landkreis Verden: Außenstelle Verden À 0173 9899458 | Á verden@mail.weisser-ring.de < www.verden-niedersachsen.weisser-ring.de Opferhilfebüro Verden / Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von Straftaten $ Große Str. 82 – 84 | 27283 Verden(Aller) À 04231 93767-90 oder -91 < www.opferhilfe.niedersachsen.de 1.7 Verbraucherberatung Die Verbraucherberatung vertritt die Interessen der Verbraucher und berät Sie zu allen Fragestellungen der privaten Haushaltsführung, z. B. zu Angeboten, Preisen, Qualität, Verbraucherschutz. Die Beratung ist allerdings kostenpflichtig. Nähere Information und Beratung: Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. $ Herrenstr. 14 | 30159 Hannover 1 À 0511 911 960 | Á info@vzniedersachsen.de Energieberatung durch die Verbraucherzentrale findet in Ottersberg, Oyten und Verden statt. Bitte Termine oder die Sprechtage unter der o. g. Telefonnummer oder in den Rathäusern erfragen.
16 Weil’s um mehr als Geld geht. Geben Sie keine TANs und PINs an Unbekannte heraus. Telefon- und Internetbetrüger werden immer dreister. Seien Sie also vorsichtig und lassen Sie sich weder PIN-/TAN- noch pushTAN-Daten entlocken. Ob sie es telefonisch, per E-Mail oder über täuschend echt aussehende Internetseiten versuchen: Fallen Sie nicht darauf herein. Weder unsere Mitarbeitenden noch seriöse Unternehmen noch die Polizei werden diese Daten je von Ihnen verlangen. Ihr Konto. Für Unbekannte tabu! Kreissparkasse Verden Sagen Sie nein zu Betrügern! Ihre Berater in Rechtsfragen Sparkassen Seit über 35 Jahren Ihr kompetenter Berater in Rechtsfragen – spezialisiert auf Vorsorgeangelegenheiten – und seit über 20 Jahren Berufsbetreuer info@kanzlei-mattfeldt.de Hauptstraße 33 | 27299 Langwedel | Tel. 04232/94510 | Fax 04232/945115 Ulrich Mattfeldt Rechtsanwalt Annelie Buse Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis www.kanzlei-mattfeldt.de Rechtsgebiete Arbeitsrecht | Betreuungsrecht | Erbrecht | Inkasso- und Forderungsmanagement | Kaufrecht | Mietrecht Patientenverfügungen und Vorsorgeurkunden | Sozial- und Sozialversicherungsrecht | Unfallrecht Verkehrsrecht | Zivilrecht
17 © Africa Studio - Fotolia.com 1.8 Kostenlose Rechtsberatung Wer sich bei rechtlichen Problemen keinen Anwalt „leisten“ kann, kann sich unter Umständen im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch einen Anwalt beraten und ggf. auch vertreten lassen. Weitere Informationen hierzu siehe unter Kapitel 7.6 1.9 Mieterberatung Der Mieterverein steht zur Beratung in allen Mietangelegenheiten zu Ihrer Verfügung. Voraussetzung ist, dass man Mitglied im Verein ist. Mieterverein Verden und Umgebung e. V. $ Obere Str. 20 | 27283 Verden (Aller) À04231 8049422 | Á info@mieterverein-verden.de Alle Beratungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvergabe! 1.10 Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung bietet Hilfe bei akuten Problemen (Überschuldung, Zahlungsrückstände usw.) an und leitet die sich daraus ergebenden Schritte ein. Hierzu gehören u. a. die Tatsachenfeststellung, Erstellung einer Haushaltsrechnung, Erfassung sämtlicher Schuldverpflichtungen und Verhandlungen mit den Gläubigern in Hinblick auf Ratenzahlungsvereinbarungen. Ferner wird eine präventive Beratung angeboten, z. B. bei geplanter Kreditaufnahme oder Umschuldung, Hilfe beim Erlernen und Einüben von Haushaltsführung, Aufstellung eines Haushaltsplanes. Schuldnerberatung des Caritasverbandes für die Landkreise Verden und Heidekreis $ Andreaswall 11 | 27283 Verden (Aller) À04231 9011331 Áschuldnerberatung@caritas-verden.de
18 1.12 Schwerbehinderung Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Störungen können bei Bedarf einen Schwer-behindertenausweis beantragen. Die Auswirkungen einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden) Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Funktionsbeeinträchtigung) werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt. Auf Antrag erteilt das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Verden – $ Marienstr. 8 | 27283 Verden À 04231 14-0 | a 04231 14-153 hierüber einen Feststellungsbescheid, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50, aber mindestens 20 beträgt. Ein Ausweis wird ausgestellt, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. Dieser dient dem Nachweis der Eigenschaft als Mensch mit Schwerbehinderung und dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleiche). Werden gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, enthält der Ausweis entsprechende Merkzeichen. Der Nachteilsausgleich kann z. B. in Form eines Steuerfreibetrages, einer Ermäßigung bei der KfzSteuer oder der kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bestehen. 1.11 Migrations- und Integrationsberatung Ziele der Integrationsberatung sind u. a. die individuelle Beratung von Zugewanderten, die Information, Beratung und Fortbildung in interkulturellen Fragen für Institutionen und Akteure, die Förderung des Integrationsgedankens durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei Migrantinnen und Migranten und die Förderung und Unterstützung des freiwilligen Engagements. Falls Sie sich engagieren möchten oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an: Welcome Center für die Landkreise Verden und Osterholz Arbeit im Landkreis Verden AöR $ Artilleriestr. 8 | 27283 Verden (Aller) À 04231 15-665 Á welcomecenter-alv-ohz@landkreis-verden.de Caritasverband für die Landkreise Verden und Heidekreis Beratung für Migration und Flüchtlinge $ Andreaswall 11 | 27283 Verden (Aller) À 04231 90113-0 Á migrationsteam@caritas-verden.de Soziale Beratung für Geflüchtete beim Diakonischen Werk $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden À 04231 800430 | dw.verden@evlka.de Migrationsberatung des Deutschen Roten Kreuz $ Büro Verden | Lindhooper Str. 12 | 27283 Verden À 04231 9245-32 oder 04231 9245-18 $ Büro Achim | Obernstr. 63 | 28832 Achim À 04231 9245-51
19 © ViDi Studi tudio - AdobeStock.com 1.13 Selbsthilfegruppen Im Landkreis Verden gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise, die Menschen bei Krankheit und in anderen schwierigen Lebenssituationen oder ihren Angehörigen helfen. Wenn Sie wissen möchten, ob es zu Ihren persönlichen Umständen eine solche Gruppe gibt, wenden Sie sich an die: Kontaktstelle für Selbsthilfe N Heike Hansmann $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden (Aller) À04231 937974 | Á selbsthilfe.verden@evlka.de Termine nach Vereinbarung Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.soziales.niedersachsen.de unter dem Punkt „Menschen mit Behinderung“ oder persönlich unter der o. g. Telefonnummer. Für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten kann ein besonderer blauer oder oranger Parkausweis ausgestellt werden. Für die Ausstellung des Parkausweises gibt es je nach Wohnort unterschiedliche Zuständigkeiten: • für Achim: Stadt Achim | À 04202 9529-575 oder Á verkehr@stadt.achim.de • für Verden: Stadt Verden (Aller) | 04231 12-0 • für das restliche Kreisgebiet: Landkreis Verden | À 04231 15-457 Bei bestimmten Arten von Behinderungen hat man auch das Recht einen sogenannten Euroschlüssel für die Nutzung von Behindertentoiletten zu erwerben. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn • das Merkzeichen: aG, B, H oder BL • oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist. Bezugsberechtigt sind weiterhin: • schwer / außergewöhnlich Gebehinderte; • Rollstuhlfahrer • Stomaträger • Blinde • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und ggf. eine Hilfsperson benötigen • Multiple Sklerose Erkrankte • Morbus Crohn Erkrankte • Colitis ulcerosa Erkrankte Weitere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle: CBF Darmstadt e. V. $ Pallaswiesenstr. 123 a | 64293 Darmstadt À06151 8122-0 | a 06151 8122-81 Áinfo@cbf-darmstadt.de | < cbf-da.de/euroschluessel.html
© pucko_ns - AdobeStock.com 2Freizeit Kultur Sport 20
www.landkreis-verden.de/ senioreninfo Im Landkreis Verden gibt es eine große Anzahl an Begegnungsstätten und Treffpunkten für Ältere. Hier werden verschiedene Aktionen wie Vorträge, Filme, Fahrten, aber auch Tanzveranstaltungen, Werk- und Bastelaktionen, Spielnachmittage, Arbeitskreise zu verschiedenen Themen angeboten. Sie können aber auch „nur“ gemütlich bei einer Tasse Kaffee zusammensitzen und sich mit anderen unterhalten. Neben regelmäßigen Angeboten gibt es zudem eine Reihe von Einzelveranstaltungen für SenioViele Menschen sind heute auch im Rentenalter noch so gesund und fit, dass sie sich gerne freiwillig für etwas engagieren möchten. Dies kann von Besuchsdiensten, Engagement im Sportverein oder als Gästeführer bis hin zu Aktivitäten im Natur- oder Tierschutz reichen. Falls Sie sich dafür interessieren selbst aktiv zu werden, wenden Sie sich z. B. an eine der Initiativen: rinnen und Senioren! Sicher gibt es auch entsprechende Angebote direkt in Ihrer Nähe. Informationen erhalten Sie • bei Ihrem örtlichen Seniorenbeauftragten oder Seniorenbüro (siehe Kapitel 1.2) • über das Internetportal des Landkreise Verden: www.Landkreis-Verden.de/ senioreninfo • bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, z. B. auf deren Internetseiten (siehe Kapitel 1.5) • bei den Kirchengemeinden • bei den Wohlfahrts- und Sozialverbänden (siehe Kapitel 1.4) Achim Freiwilligenagentur Achim $ Obernstr. 38 | 28832 Achim À 04202 9529-550 Á freiwilligenagentur@stadt.achim.de Oyten Oytener Engel – die Freiwilligen $ Rathaus Oyten Hauptstr. 55 | 28876 Oyten À 04207 9140-81 Á engel@oyten.de 2.1 Seniorentreffs und -begegnungsstätten 2.2 Ehrenamtliches Engagement 21
22 Erholung | Freizeit | Gastlichkeit Essen auf Rädern www.essen-macht-seliger.de Genusspakete-Lieferservice montags & donnerstags Vom Partyservice bis zum Catering-Vollservice JEDERZEIT, BEREIT, SCHMECKT! WO? Im Knippsande 22 Verden-Dauelsen GENUSS BOX VERDEN Frische hausgemachte Mahlzeiten zum Mitnehmen VERDEN GENUSS BOX aktuelles genussmenü Bei Ihnen steht eine Feier an? Sprechen Sie uns gerne an! Wie richten diese gerne nach Absprache für Sie aus. Zudem findet am Wochenende unser Langschläfer-Frühstücks-Buffet statt. Termine finden Sie auf unserer Internetseite: www.kloenschnack-etelsen.de Zu unseren Öffnungszeiten: Donnerstag bis Montag ab 17 Uhr können Sie in geselliger Runde kleine Speisen verzehren und sich durch unsere Getränkekarte probieren. In diesem Sinne kiek mol eben rin. info@kloenschnack-etelsen.de Tel. 04235 2237 oder 0171 4395915 Bremer Str. 26 27299 Langwedel-Etelsen Franziska Stührmann
23 Thedinghausen Welcome Thedinghausen $ Bürgerstr. 23 | 27321 Thedinghausen À 04204 4073794 Á kontakt@welcome-thedinghausen.de Stadt Verden ZeitSpende – Freiwilligenagentur Verden $ Holzmarkt 15 | 27283 Verden (Aller) À 04231 12-459 | Á zeitspende@verden.de oder den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden (s. Kapitel 1.1) 2.3 Sport Bewegungsmangel ist die Ursache vieler Beschwerden. Deshalb ist es – gerade auch im Alter – wichtig, sich sportlich zu betätigen. Ob Spazieren gehen oder Wandern, Gymnastik, Radfahren, Tanzen, Schwimmen oder auch fernöstliche Entspannungs- und Bewegungskünste: Letztendlich tut jede Aktivität und Bewegung sowohl dem Körper als auch der Seele gut. Dass hierbei nicht Rekorde und Höchstleistungen, sondern der Spaß an der Bewegung, die Abwechslung und ggf. das Zusammensein mit anderen im Vordergrund stehen, versteht sich von selbst. Sportliche Betätigung für Senioren bietet sich auch in Ihrer Nähe. Die Volkshochschulen (siehe Kapitel 2.4), die KneippVereine, die Wohlfahrtsverbände (siehe Kapitel 1.4), vor allem aber auch die Sportvereine vor Ort halten zahlreiche Angebote vor. Einige Tanzschulen, Seniorenkreise und Begegnungsstätten bieten Tanzveranstaltungen und -kurse – speziell für Ältere – an. Bitte erkundigen Sie sich bei den Einrichtungen vor Ort oder ihren örtlichen Seniorenbeauftragten (siehe Kapitel 1.2) bzw. beim Senioren- und Pflegestützpunkt (siehe Kapitel 1.1). Vielleicht haben Sie auch Freude daran, nicht nur an Sportangeboten teilzunehmen, sondern auch bei der Organisation aktiv mitzuhelfen (z. B. als Übungsleiter, Platzwart, Betreuer, Kassierer). Informationen über Sportangebote im Landkreis Verden (auch speziell für ältere Menschen) erhalten Sie beim: Kreissportbund Verden e. V. $ Brunnenweg 1| 27283 Verden (Aller) À 04231 2114 a 04231 961046 Á info@ksb-verden.de Hinweis Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder seit Ihrer Jugendzeit nicht mehr sportlich aktiv waren, sollten Sie vorab mit Ihrem Hausarzt sprechen. *ȤWƒI MGPPV FKGUGT CWEJ Angebote, die für Sie in Frage kommen könnten.
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25 2.4 Bildung Die Lust, neue Themen kennen zu lernen oder Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen, Begegnung mit anderen Menschen, aktive Freizeitgestaltung, Bewältigung von Krisen und Verlust nahestehender Menschen sind Anlass und Motiv für die Teilnahme an Bildungsangeboten verschiedenster Art. Zahlreiche Bildungsträger wie die Kreisvolkshochschule (KVHS), die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) aber auch einige Begegnungsstätten bieten ein umfangreiches Programm. Es gibt dort z. T. auch konkret auf die Seniorinnen und Senioren zugeschnittene Angebote, wie z. B. • Gedächtnistraining • Gymnastik • Sprachkurse • Computerkurse für Ältere • Vorträge Nähere Auskünfte erhalten Sie z. B. bei folgenden Adressen: Kreisvolkshochschule Verden $ Artilleriestr. 8 | 27283 Verden (Aller) À 04231 15-160 a 04231 15-170 Á kreisvolkshochschule@landkreis-verden.de Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) Kreisarbeitsgemeinschaft $ Am Sodenstich 34 | 27321 Thedinghausen À 04204 685154 Katholisches Erwachsenenbildungswerk Verden Probsteigemeinde St. Josef $ Andreaswall 13 | 27283 Verden (Aller) À 04231 2415 | Á st-josef-verden@gmx.de Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen Regionalstelle Verden $ Hinter der Mauer 32 | 27283 Verden (Aller) À 04231 800500 Á eeb.verden@evlka.de Kreismusikschule $ Marienstr. 19 | 27283 Verden (Aller) À 04231 15-363 Á kreismusikschule@landkreis-verden.de Oder Sie besuchen Ihre örtliche Bücherei oder eines der Museen im Landkreis! Weitere Informationen zu kulturellen Einrichtungen erteilen der Fachdienst Kultur des Landkreises Verden, À 04231 15-313 sowie die Städte und Gemeinden. Buthmanns Hof
3 Für den Ernstfall vorsorgen 26 © Photographee.eu - Fotolia.com
Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann und Unterstützung benötigt. Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor, dass Ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können! Das hilft auch den Personen, die in einem solchen Fall die Entscheidungen für Sie treffen müssen (z. B. Angehörige, Ärzte, Betreuer). Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, Vorsorge zu treffen. Hinweis Vor dem Verfassen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sollten Sie sich auf jeden Fall ausführlich beraten lassen! Wenn Sie entsprechende Dokumente verfasst haben, bewahren Sie diese so auf, dass sie im Notfall gefunden werden. Teilen Sie ggf. einer Vertrauensperson mit, wo sich FKG 1TKIKPCNG DGƒPFGP 3.1 Vorsorgevollmacht Mit Hilfe einer Vollmacht können Sie Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis erteilen, alle oder auch nur bestimmte Aufgaben für Sie wahrzunehmen bzw. Entscheidungen für Sie zu treffen. Soll der oder die Bevollmächtigte in dem Fall für Sie tätig werden dürfen, wenn Sie selbst geschäfts- oder handlungsunfähig werden, spricht man von einer Vorsorgevollmacht. Bei einer Vollmachterteilung empfiehlt es sich, den Inhalt vorab mit der vorgesehenen Vertrauensperson zu besprechen. Dazu sollten Sie mit dem Bevollmächtigten absprechen, welche Wünsche Sie berücksichtigt wissen wollen. Dies kann z. B. Ihre Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, die Auswahl eines Altenheims, gesundheitliche Fragen oder vieles mehr betreffen. 27
Eine Vorsorgevollmacht bedarf keiner besonderen Form, allerdings sollte sie verständlich formuliert sein. Zwingend erforderlich zu nennen sind der Name des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sowie der Umfang der Vertretung. Datum und Ort der Unterschrift des Vollmachtgebers dürfen natürlich ebenso wenig vergessen werden wie dessen Unterschrift. Empfohlen wird, die Vordrucke des Nds. Justizministerium oder des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu nutzen (www. mj.niedersachsen.de oder www.bmjv.de). Man kann die Vorsorgevollmacht bei der zuständigen Betreuungsstelle oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Vertretung in Immobilien- oder Grundstücksangelegenheiten im Rahmen der Vollmacht erfolgen soll. Leider gibt es immer wieder Probleme mit Vorsorgevollmachten bei Banken und Sparkassen. Es kann daher die Notwendigkeit bestehen, Konto- oder Bankvollmachten direkt bei dem kontoführenden Geldinstitut zu erteilen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers entbehrlich machen und hat immer Vorrang vor einem gerichtlichen Betreuungsverfahren. Da der oder die von Ihnen Bevollmächtigte nicht vom Amtsgericht „überwacht“ wird, sollten Sie eine solche Vollmacht allerdings nie leichtfertig, sondern nur einer Person Ihres besonderen Vertrauens erteilen. Informationsbroschüren und Vordrucke zur Vorsorgevollmacht können Sie im Internet unter www.mj.niedersachsen.de oder www.bmjv.de beziehen. 3.2 Patientenverfügung In einer Patientenverfügung legen Sie bereits in gesunden Zeiten im Voraus fest, ob und wie Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten Situationen behandelt werden wollen. In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Die in einer Patientenverfügung geäußerten Festlegungen für ärztliche Maßnahmen sind verbindlich, wenn Ihr erklärter Wille für eine aktuelle Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Beschreiben Sie die Krankheitssituation und den Zeitpunkt, an dem Sie eine bestimmte ärztliche Maßnahme zulassen oder ablehnen wollen, eindeutig und unmissverständlich. Bedenken Sie aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen: Eine aktive Sterbehilfe ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Formulierungen sollten – ggf. zusammen mit Ihrer Familie – wohl überlegt und am besten mit einem Arzt Ihres Vertrauens besprochen werden. Es empfiehlt sich, für den Notfall eine möglichst aktuelle Patientenverfügung schriftlich abzufassen. Überprüfen Sie später regelmäßig, ob die Patientenverfügung und der darin geäußerte Wille vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts immer noch aktuell sind. Die Altersforschung hat belegt, dass eine Akzeptanz und Bewertung von Erkrankungen lebensabschnitts- und damit altersabhängig ist. Daher wird angeraten, die Patientenverfügung jährlich durch Ihre mit Datum versehene Unterschrift zu bestätigen. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Wenn Sie einer bestimmten Vertrauensperson die Befugnis erteilen wollen, Sie im Ernstfall im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu vertreten, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung darauf hinweisen. Informationsbroschüren zur Patientenverfügung können Sie im Internet unter www.bmjv.de beziehen. 28
3.3 Betreuungsverfügung Mittels einer Betreuungsverfügung kann schon im Vorfeld schriftlich festgelegt werden, wer, wenn nötig, als Betreuer bestellt werden und wie die Betreuung geführt werden soll. Sie können in einer solchen Verfügung verschiedene Regelungen treffen, die Ihnen wichtig sind. Zum Beispiel: Regelungen zu ärztlichen Behandlungen und zur Organisation der persönlichen Angelegenheiten, zum Aufenthalt (ob Sie in einem Heim gepflegt werden möchten, welches Heim Sie sich aussuchen würden) oder andere, Ihnen wichtige Wünsche für die Gestaltung Ihres weiteren Lebens. Grundsätzlich sind diese Wünsche durch das Vormundschaftsgericht und auch durch einen Betreuer zu beachten. Etwas anderes gilt, wenn diese Wünsche unrealistisch sind, Ihrem Wohl zuwiderlaufen oder eine Umsetzung dem Betreuer nicht zuzumuten ist. Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner besonderen Form, allerdings sollte sie verständlich formuliert sein. Der Verfasser muss eindeutig erkennbar sein. Die Wünsche sollten differenziert und eindeutig geäußert werden. Falls Sie in der Betreuungsverfügung eine Person benennen, die zum Betreuer bestellt werden soll, sprechen Sie vorher mit dieser Person, ob sie zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung bereit wäre. Datum und Ort der Unterschrift dürfen ebenso wenig vergessen werden wie die Unterschrift des Verfügenden. Eine Betreuungsverfügung kann bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Vordrucke zur Betreuungsverfügung können Sie im Internet unter www.bmjv.de beziehen. 3.4 Gesetzliche Betreuung Wenn jemand seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen kann und die notwendigen Angelegenheiten auch nicht durch unterstützende Maßnahmen von Familienangehörigen, Bekannten, sozialen Diensten oder Bevollmächtigten (siehe oben) besorgt werden können, kann eine gesetzliche Betreuung von dem jeweils zuständigen Amtsgericht eingerichtet werden. Das Wesen der gesetzlichen Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein gesetzlicher Vertreter (= Betreuer) bestellt wird. Hierbei handelt es sich nicht mehr – wie früher – um eine Entmündigung, sondern die Geschäftsfähigkeit des Betreuten bleibt durchaus erhalten. 29 ©Mediaphotos- AdobeStock.com
Die Betreuung umfasst auch nicht mehr automatisch alle Lebensbereiche, sondern wird nur für die Bereiche eingerichtet, für die tatsächlich Hilfe benötigt wird. Das kann z. B. sein: • Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Rente, Entgegennahme von Geldern) • Gesundheitssorge • Wohnungsangelegenheiten • Vertretung vor Ämtern und Behörden • Aufenthaltsbestimmung (z. B. bei der Auswahl eines Heimplatzes) • Entscheidung über die Unterbringung (z. B. in einem Krankenhaus, Heim) • Entscheidung über die unterbringungsähnlichen Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Fixierungen, Ruhigstellen durch Medikamente) Die betreute Person behält dabei ein Selbstbestimmungsrecht, soweit sie einsichts- bzw. einwilligungsfähig ist. Diese rechtliche Betreuung kann ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson übernehmen. Wenn eine solche ehrenamtliche Person nicht zur Verfügung steht oder aus bestimmten Gründen die Betreuung nicht übernehmen kann, kann das Amtsgericht auch einen Berufs- oder Behördenbetreuer bestellen. Der Betreuer wird durch das Amtsgericht bestellt und in der Regel einmal jährlich überprüft. Der Betreuer muss u. a. nachweisen, wie er das Einkommen und Vermögen des Betreuten verwaltet hat, aber auch, ob und welche Maßnahmen er zur Rehabilitation genutzt hat und wie es dem betreuten Menschen gesundheitlich und persönlich geht. Informations- und Beratungsstellen zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Landkreis Verden Verwaltungsdienst Veterinärdienst und Gesundheit Betreuungsstelle $ Lindhooper Str. 67 | 27283 Verden (Aller) À 04231 15-500 (Zentrale Gesundheitsamt) Á betreuungsstelle@landkreis-verden.de Termine nach telefonischer Vereinbarung Alle Gespräche sind kostenlos und vertraulich! Lediglich eine Beurkundung ist gebührenpflichtig. Ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung ist beim zuständigen Amtsgericht zu stellen: Amtsgericht Achim (Achim, Ottersberg, Oyten, Thedinghausen) $ Obernstr. 40 | 28832 Achim | À 04202 91580 Amtsgericht Verden (Dörverden, Kirchlinteln, Langwedel, Verden) $ Johanniswall 8 | 27283 Verden (Aller) À 04231 181 Adressen und Links, unter denen Sie zusätzliche Informationen zu den vorbenannten Themenbereichen finden: • www.ruhr-uni-bochum.de/zme • www.mj.niedersachsen.de • www.bmj.bund.de, Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock • www.de.wikipedia.org/wiki/Betreuung Hinweise Die Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen sind jeweils nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Wenn Sie ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung für jemanden übernehmen möchten, können Sie sich an die Betreuungsstelle wenden! 30
3.5 Testament Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird wie Sie es wünschen. Wenn kein Testament vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um ein kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann in diesem Ratgeber nicht im Einzelnen darauf eingegangen werden. Eine kostenlose Broschüre zum Thema „Was Sie über das Erbrecht wissen sollten“ erhalten Sie beim Bundesministerium für Justiz (www.bmj.de) oder auch bei den Amtsgerichten. Lassen Sie sich eventuell von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussehen wird und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen. Ein Testament muss nicht zwingend von einem Notar erstellt werden, sondern Sie können dies auch selbst verfassen. Hierbei muss der gesamte Text handschriftlich niedergeschrieben werden. Gültig wird es erst mit Ort, Datum und der vollständigen Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Bei Ehegatten müssen beide unterschreiben. Wichtig Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem Willen entspricht. 3.6 Dokumentenmappe Wir raten Ihnen für den Fall, dass wichtige Unterlagen benötigt werden, eine Dokumentenmappe oder Dokumentenkassette anzulegen. Zu den wichtigen Unterlagen gehören: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Familienstammbuch • Sozialversicherungsunterlagen • Rentenbescheide • Arbeitsverträge • Wertpapiere • Sparbücher • Versicherungspolicen • Testament • Vollmachten Teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens mit, wo Sie diese Mappe aufbewahren. 31 © megakunstfoto - Fotolia.com
4Betreuung und Versorgung zu Hause 32
© highwaystarz - AdobeStock.com Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen. Das Modell „Großfamilie“ existiert kaum noch, die eigenen Kinder sind berufstätig und haben wenig Zeit, Vater oder Mutter zu unterstützen, oder wohnen weit entfernt. Häufig sind Einsamkeit, Isolation und eingeschränkte Versorgung der älteren Menschen eine Folge. Und doch möchte der überwiegende Teil der Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben und seine Selbstständigkeit bewahren. Damit dies möglich ist, gibt es zahlreiche Hilfsangebote, die auch bereits vor einer Pflegebedürftigkeit sinnvoll und notwendig sein können. Ehrenamtliche Besuchsdienste bieten die Möglichkeit sich mit jemandem zu unterhalten. Je nach Ihren Wünschen wird Ihr Besuch Ihnen ggf. auch etwas vorlesen, ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen spielen, Sie beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder zum Gottesdienst begleiten. Erkundigen Sie sich vor Ort, z. B. bei • den Kirchengemeinden • den Wohlfahrtsverbänden (siehe Kapitel 1.4) • Hilfsorganisationen bzw. sozialen Vereinen, wie z. B. Gemeinsam mit Senioren e. V., Achim, Tel. 04202 524180 • beim Senioren- und Pflegestütz punkt des Landkreises (s. Kapitel 1.1) Seniorenbegleiter Mit finanzieller Unterstützung durch das Land Niedersachsen werden im Landkreis Verden i.d.R. einmal im Jahr durch die Kreisvolkshochschule Seniorenbegleiter ausgebildet. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenlos. Sie unterstützen ältere Menschen in ihrem Alltag, indem sie sich Zeit zum Reden und Zuhören, für gemeinsame Spaziergänge, Unternehmungen oder für Begleitung zu Veranstaltungen, zur Arztpraxis und zu Behörden nehmen. In der Regel erhält die Seniorenbegleiterin / der Seniorenbegleiter eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit von dem Betroffenen. 4.1 Besuchsdienste 33
Hauswirtschaftshilfe. Bunter, patenter, entspannter. „Wenn unser Küchenduett wirbelt, sieht so manche TV-Kochshow blassaus.“
Der Umfang der Tätigkeit eines Seniorenbegleiters hängt von den individuellen Absprachen zwischen Begleiter und Betreutem ab. Falls Sie Interesse an einer solchen Seniorenbegleitung haben oder bei einer Qualifizierungsmaßnahme mitmachen möchten, um anschließend selbst ehrenamtlich tätig zu werden, erhalten Sie Informationen beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Verden (s. auch Kapitel 1.1). Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, haben Sie Anspruch auf 125 € monatlich und können dafür anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Dienste, die diese Leistungen erbringen dürfen. Diese haben geschulte Mitarbeiter, die Sie besuchen kommen und Sie nach Ihren Wünschen begleiten (s. auch Kapitel 8.2). 4.2 Haushaltshilfe Was einem früher mühelos von der Hand ging, kann mit zunehmendem Alter immer schwieriger werden. Auch wer sich überwiegend noch alleine helfen kann, ist für die eine oder andere Entlastung dankbar. Mobile Hilfsdienste bieten einen umfangreichen Service, wie z. B. • Grundreinigung, Fensterputzen, Waschen, Kochen • Einkaufsservice • Begleitdienste • Reparaturservice • Gartenarbeiten • Haustierbetreuung • Fahrdienste Diese Dienstleistungen müssen in der Regel aus Eigenmitteln finanziert werden. Bei geringem Einkommen und Vermögen können Sie für einige bestimmte Dienstleistungen auch eine finanzielle Hilfe vom Sozialhilfeträger erhalten. Sofern Sie pflegebedürftig sind, werden die Kosten möglicherweise auch aus Mitteln der Pflegekasse übernommen. Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen stehen dabei insbesondere auch 125 € im Monat für Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Leistungen müssen von speziell zugelassenen Anbietern erbracht werden. Anerkannte Dienstleister im Landkreis Verden für Angebote zur Unterstützung im Alltag: Die Entlastungsengel $ Verdener Str. 76 | 28832 Achim À 04202 9541330 | Á info@entlastungsengel.de Flusenfee Bianca Gorski $ Große Str. 64 | 27313 Dörverden À 04234 9425994 | Á flusenfee@gmx.de Mobile Seniorenbetreuung „Ich mache Sie mobil“ N Martina Brettschneider $ Steinfeld 25 | 27308 Kirchlinteln À 04238 943405 oder 0151 52491459 Á m.schoepe@t-online.de Callprofis $ Hauptstr. 36 | 28870 Ottersberg À 04205 3195518 | Á reinigung@callprofis.de IGK Alltagshilfe $ Raiffeisenweg 1 | 27321 Thedinghausen À 04204 4073810 | Á alltagshilfe@igk-blender.de 35
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