Ausbildungsatlas Landkreis Leer, Stadt Emden & Umgebung

Zugangsvoraus- setzungen siehe Bewerberprofil Durchführen radiologischer und anderer bildgebender Verfahren für die Diagnose von Erkrankungen bzw. Verletzungen (z. B. Herstellen von Röntgenaufnahmen; Erstellen von Aufnahmen mithilfe von Computertomografen, Magnetresonanztomografen oder Ultraschall) • Durchführen von Strahlentherapien (z. B. Mitwirken bei der Feststellung der Lage und Größe von Tumoren durch den Einsatz röntgendiagnostischer Methoden) • Durchführen nuklearmedizinischer Untersuchungen und Behandlungen (z. B. Berechnen der erforderlichen Radioaktivitätsmengen; Verabreichen von Substanzen nach ärztlicher Anordnung; Prüfen der Verteilung der Stoffe im Körper mit Strahlenmessgeräten) • Betreuen der Patienten während des gesamten technischen Ablaufs der Untersuchungs- und Therapieverfahren • Erledigen administrativer Tätigkeiten (z. B. Verwalten der Aufnahmen; Anlegen von Patientenakten) Beschäftigungsmöglichkeiten findet sich in Krankenhäusern, in Facharztpraxen für Radiologie sowie in Forschungslabors und medizinischen Labors. Bewerberprofil: Mittlerer Bildungsabschluss • Gute Noten in Physik, Chemie, Biologie, Mathematik, Deutsch • Technisches Verständnis • Sorgfalt • Verantwortungsbewusstsein • Kontaktbereitschaft • Einfühlungsvermögen • Psychische Stabilität • Verschwiegenheit Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen mit fachpraktischem Teil in einem Krankenhaus oder einer ambulanten Einrichtung (bundesweit einheitlich geregelt) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 68 (m/w/d) Medizinischer Technologe für Radiologie Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Arbeitszeit Maximal 8 Stunden am Tag | 40 Stunden in der Woche Montags bis Freitags zwischen 06:00 – 20:00 Uhr Jeder zweite Sonntag soll, bzw. mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben Ausnahmen: Bergbau, Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung oder Bau- und Montagestellen Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Pausenzeit Mehr als 4,5 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause Mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten am Stück dauern Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Nachtruhe Zwischen Feierabend und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 12 Stunden liegen Ausnahmen: Landwirtschaft, Bäckereien, Konditoreien, Gastgewerbe und mehrschichtige Betriebe Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage Urlaubstage Je nach Alter gelten unterschiedliche Ansprüche auf Urlaub Unter 16: mindestens 30 Urlaubstage Unter 17: mindestens 27 Urlaubstage Unter 18: mindestens 25 Urlaubstage Über 18: mindestens 24 Urlaubstage „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. „Verbotene“ Arbeiten Darunter fallen Tätigkeiten… die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen mit Unfallrisiken bei extremer Kälte, Hitze, Nässe mit hohem Lärmpegel, gefährlichen Stoffen oder einer Strahlenbelastung Wenn es bei der Ausbildung nicht ohne diese Arbeiten geht, muss eine qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein. Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Wichtig für junge Azubis Jugendarbeitsschutzgesetz Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: Du bist unter 18 Jahre alt und arbeitest schon oder fängst bald an? Damit fällst du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das soll dich vor einer möglichen Überbelastung schützen und sicherstellen, dass deine Schulbildung nicht durch deine Arbeit leidet. Das betrifft unter anderem folgende Bereiche: 45

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