Ausbildungsatlas Landkreis Leer, Stadt Emden & Umgebung

(m/w/d) Gleisbauer Bauen, Erneuern und Unterhalten von Schienennetzen • Montieren und Verlegen von Schienen und Weichen • Bauen von Bahnübergängen • Erhalten der Betriebssicherheit der Schienenfahrwege • Kontrolle der Gleisanlagen • Vermessen der Gleise • Überprüfen der Schienen durch Messfahrzeuge oder manuell mit mechanischen und optischen Messgeräten • Beseitigen von Mängeln (z. B. Auswechseln von fehlerhaften und abgenutzten Schienen und Weichen, Nachziehen von Schwellenschrauben, Beseitigen von Höhen- und Richtungsfehlern • Unterfüttern von lose liegende Schwellen • Erneuern der Gleisbettung • Erdarbeiten ausführen (z. B. Lösen, Laden, Transportieren, Einbauen und Verdichten von Bodenmassen mittels Maschinen und Geräten; Herstellen und Profilieren von Tiefenentwässerungsanlagen für Bahndämme und Böschungen) • Bedienen moderner Baumaschinen und -geräte sowie spezieller Gleisbau- und Gleisüberwachungsmaschinen Beschäftigungsmöglichkeiten werden von Tiefbauunternehmen sowie von Betreibern von Schienennetzen angeboten. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Reaktionsgeschwindigkeit • Handwerkliches Geschick • Beobachtungsgenauigkeit • Sorgfalt und Umsicht • Selbstständiges Arbeiten • Flexibilität • Teamfähigkeit Ausbildungsart: Duale Ausbildung in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 3 Jahre Ausbildungsangebote Seite: 60 FSJ / FÖJ / BFD Freiwilligendienste Freiwilligendienst für Jugendliche und Erwachsene, die sich für ihre Mitmenschen sowie für Natur- und Umweltschutz engagieren möchten Durchgeführt von zugelassenen Trägern Wird in bestimmten Ausbildungen oder Studien- gängen als Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet Berufliche Orientierung durch Einblicke in den Arbeitsalltag Infos FSJ/FÖJ: Vollendung der Vollzeitschulpflicht wird vorausgesetzt • Der Einsatz muss bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet sein • Gilt bei vielen Hochschulen als Wartezeit oder wird mit Sonderpunkten bewertet • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) Infos BFD: Ergänzt das FSJ und das FÖJ und ist auch für Erwachsene nach Vollendung des 27. Lebensjahres offen • Rahmenbedingungen regelt das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) Zeitraum: Dauer 6 bis 18 Monate • Einsatzzeit etwa 40 Stunden/Woche Benefits: Taschengeld • Ggf. Verpflegung, Dienstkleidung sowie die Unterkunft • Beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie ggf. Anspruch auf Kindergeld, Waisenrente, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge Einsatzstellen FSJ und BFD: kulturelle, karitative und gemeinwohlorientierte Einrichtungen Vereine und Sporteinrichtungen, die u. a. Freizeitangebote für Kinder organisieren Ämter, Büros, Vereine oder Museen, die sich u. a. mit Erhalt und Pflege von Denkmälern befassen Einrichtungen des politischen Lebens Einsatzstellen FÖJ: Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Detaillierte Angaben liefern z. B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Angebote Seite: 2, 67, 68 34

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