12 Ablauf vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung Der Bauantrag wird beim Landkreis Aurich eingereicht. Der Landkreis Aurich als Baugenehmigungsbehörde prüft den Bauantrag auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorschriften. Sollten Unterlagen fehlen, erfolgt eine Benachrichtigung und der Antrag ruht bis zum Eingang der nachzureichenden Papiere. Die Gemeinde wird über den Landkreis Aurich am Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Die Gemeinde prüft den Bauantrag hinsichtlich der Belange der Gemeinde und muss eine Entscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens treffen (§ 36 BauGB). Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen Antrag kann die Frist jedoch bis zu drei Jahre verlängert werden. Hierfür sind erneut Gebühren fällig. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht möglich. In diesem Fall muss ein neuer Bauantrag gestellt werden. Bauen in Ihlow © Narin Nonthamand - shutterstock.com
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