Informationsbroschüre Ihlow

11 Bauen in Ihlow Weitere ausführliche Beschreibungen erhalten Sie im Internet auf www.ihlow.de/bauen-wohnen. Dort stehen Ihnen auch einige der erforderlichen Formulare zum Download bereit. Ebenfalls finden Sie auf unserem Webauftritt die aktuellsten Bauplatzangebote der Gemeinde Ihlow (Liegenschaftsamt) und der Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH. Bauantrag und Baugenehmigung Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare ebenso wie der Bauherr. Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden. Dem Bauantrag auf Erteilung einer Baugenehmigung müssen die nach der Bauvorlagenverordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Die Bauvorlagen sind in 3-facher Ausfertigung beim Landkreis Aurich einzureichen. Die Gemeinde wird anschließend über den Landkreis Aurich am Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Der Umfang der für einen Bauantrag einzureichenden Unterlagen ergibt sich aus dem § 2 der Nds. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). In der Regel ist für jede Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Bauvorhaben werden hinsichtlich Ihrer Genehmigungserfordernisse wie folgt eingeteilt: 1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen § 60 NBauO 2. Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen § 62 NBauO 3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 63 NBauO Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der Baugebührenordnung festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einem Landeserlass, unabhängig von den Angaben des Bauherrn festgelegt werden. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrages. Ein Nest für die eigene Familie ist der Traum vieler Familien. Sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Haus zu bauen, so möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten einige grundlegende Informationen zum Thema Bauen in Ihlow an die Hand geben.

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