© Foto von Mika Baumeister auf Unsplash Erledigen vorbereitender Arbeiten (z. B. Einrichten der Baustellen und Durchführen verkehrssichernder Maßnahmen; Anfordern und Transportieren von Geräten, Maschinen und Baumaterialien) • Ausführen von Erdarbeiten sowie Herstellen von Böschungen und Gräben (z. B. Durchführen von Aushubarbeiten; Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen; Anlegen von Böschungen; Sichern der Entwässerung des Bahnkörpers durch Anlegen von Gräben) • Durchführen von Messungen (z. B. Messen der Spur- und Rillenweite sowie Höhenlage der Gleise)• Herstellen von Beton- und Stahlbetonbauteilen • Herstellen von Verkehrswegen (z. B. Herstellen von Planum und Erdkörper; Verlegen, Befestigen und Ausrichten von Schwellen und Schienen; Fügen der Schienenenden mit Laschenverbindungen; Einschottern, Heben, Richten und Stopfen der Gleise; Verlegen von Pflaster und Platten; Einbauen von Asphaltbelägen) • Prüfen der Ausführungsqualität der Arbeiten Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich bei Bauunternehmen des Tiefbaus bzw. des Gleisbaus sowie bei Betreibern von Schienennetzen. Bewerberprofil: Gute Noten in Mathematik, Physik, Werken/Technik • Räumliches Vorstellungsvermögen • Beobachtungsgenauigkeit • Handwerkliche Geschicklichkeit • Sorgfalt • Umsicht • Teamfähigkeit • Flexibilität Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Industrie und Handwerk (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Zeitraum: 2 Jahre (m/w/d) Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkt Gleisbauarbeiten Ausbildungsangebote Seite: 67 Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! Fortzahlung für junge Erwachsene Kindergeld Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Zahlung noch bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt. Das Kindergeld müssen deine Eltern bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Unter folgenden Bedingungen ist eine Fortzahlung von Kindergeld möglich: Ausbildung oder Studium Du befindest dich zum ersten Mal in einer Berufsausbildung, die tatsächlich für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Du absolvierst zum ersten Mal ein Studium (Universität, Hochschule, Fachhochschule). Du machst eine zweite bzw. weiterführende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium). Darunter versteht man alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf der ersten basieren bzw. diese vertiefen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch dann bestehen, wenn du neben deiner zweiten Ausbildung einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) nachgehst. Während einer Übergangszeit Du stehst in der Phase zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Achtung: besteht diese Situation über einen längeren Zeitraum, erlischt der Anspruch ab dem 5. Monat. Praktikum oder Freiwilligendienst Du leistest ein Praktikum mit einem fachlichen Bezug zu dem von dir angestrebten Beruf. Du absolvierst einen Freiwilligendienst (Bundes-Freiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Der Anspruch auf Kindergeld endet, sobald die Ergebnisse der Abschlussprüfung vorliegen. Den Abschluss deiner Ausbildung bitte umgehend der Familienkasse mitteilen! 50
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