6.1 Hospiz- und Palliativnetzwerk Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen Auszug aus der Charta zur Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland: „Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Die Zu- und Angehörigen, die ihm nahestehen, sind einzubeziehen und zu unterstützen. Die Betreuung erfolgt durch haupt- und ehrenamtlich Tätige soweit wie möglich in dem vertrauten bzw. selbst gewählten Umfeld. Dazu müssen alle an der Versorgung Beteiligten eng zusammenarbeiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Versorgungsstrukturen vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist.“ Als Mitunterzeichner der Charta haben die Leitsätze auch für den Landkreis Friesland eine besondere Bedeutung. Der Landkreis Friesland möchte sich in Zeiten der älterwerdenden Gesellschaft in dieser hochemotionalen 6. LEBEN BIS ZUM ENDE 60 Leben bis zum Ende Anzeige Seit 1904 Inh. Carl-Heinz Eilts Telefon: 0 44 61 / 9483999 · Handy: 0178 / 4 08 11 79 · E-Mail: eilts@bestatter-taddiken.de Jederzeit für Sie erreichbar! BESTATTUNGSINSTITUT TADDIKEN Bestattungsinstitute
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