5.2 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Dies gilt u. a. für folgende Bereiche: • Soziale Teilhabe • Teilhabe an Bildung • Teilhabe am Arbeitsleben i Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Auskünfte und die entsprechenden Anträge erhalten Sie beim: Landkreis Friesland Fachbereich Soziales und Senioren ã Schlosserplatz 3 · 26441 Jever 04461 919-0 Ø eingliederungshilfe@friesland.de 5.3 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) Sozialpsychiatrischer Dienst Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet ihnen Unterstützung und Hilfen an, wenn sie: • Unter Ängsten, Depressionen, Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung leiden. • In einer Krisen- oder Notsituation (Eigen- oder Fremdgefährdung) Hilfe und Unterstützung suchen. • Als Partner, Angehöriger, Freund oder Nachbar einer hilfsbedürftigen Person Hilfe suchen. Die Aufgabe dieses Dienstes ist die persönliche Beratung und Unterstützung in regelmäßigen Sprechstunden und bei Hausbesuchen sowie die Begleitung vor-, während und nach ambulanten und/oder stationären Behandlungen. Ärztliche medizinische Behandlungen sind im Dienst nicht möglich. Die Fachleute des Sozialpsychiatrischen Dienstes helfen unter anderem durch Information über bestehende Hilfsangebote und ggf. Weitervermittlung sowie durch diagnostische Abklärung in Einzelfällen. Die oben aufgeführten eigenen Aktivitäten des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. 57 Sonstige gesetzliche Sozialleistungen
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