Senioren-Wegweiser Landkreis Friesland

In der Regel wird beim Einzug in ein Betreutes Wohnen ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag, der die „Grund-„und „Wahl-„/bzw. „Zusatzleistungen“ umfasst, geschlossen. Schließen Sie diese Verträge möglichst getrennt voneinander ab, dies schafft mehr Transparenz. Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die enthaltenen Leistungen alle eindeutig beschrieben sind und ob die Kosten getrennt aufgestellt wurden und nachvollziehbar sind. Grundleistungen Unter Grundleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die mit einer pauschalen monatlichen Zahlung von allen Bewohnern gemeinschaftlich finanziert werden. Diese Zahlung wird oft als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet. Dafür dürfen alle Bewohner die Grundleistungen frei nach Bedarf nutzen. Typische Grundleistungen (Betreuten Wohnen): • Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit • Hausmeisterservice • Installierter Hausnotruf • Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen Wahlleistungen Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können. Typische Wahlleistungen (Betreuten Wohnen): • Reinigung der Wohnung • Fahrdienste • Wäscheservice • Einkaufsservice • Alltagsbegleiter • Mahlzeitenservice • Medizinische Fußpflege • Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen Da es keine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das „Betreute Wohnen“ gibt, ist es sinnvoll, sich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ausführlich beraten zu lassen und möglichst immer mehrere Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Wichtig ist auch, sich im Vorfeld über die ganz eigenen persönlichen Bedürfnisse Klarheit zu verschaffen. Weitere Informationen und Adresslisten für „Betreutes Wohnen“ erhalten Sie im: Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland ã Am Kirchplatz 19 · 26441 Jever ò 04461 9196030 Ambulant betreute Wohngemeinschaften Eine Alternative zur Pflege in der eigenen Wohnung, sind spezielle Wohngruppen mit ambulanter Betreuung. Diese Form des gemeinsamen Wohnens bietet eine Alternative zum Pflegeheim für Menschen, die nicht mehr alleine im eigenen 51 Wohnen im Alter

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