Für Personen, die in einer vollstationären Einrichtung (z. B. einem Pflegeheim) leben, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls Wohngeld gewährt werden. Der Wohngeldanspruch wird für jeden Einzelfall individuell berechnet. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: 1. Der Anzahl der Haushaltsmitglieder 2. Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung 3. Der Höhe des Gesamteinkommens i Übrigens: Im Vergleich zu anderen Sozial- leistungen ist die Freigrenze für eigenes Vermögen im Wohngeldrecht deutlich höher, so dass auch Menschen mit Ersparnissen Wohngeld beziehen können, ohne diese vorher aufbrauchen zu müssen. Zuständig für die Beratung und Gewährung der Leistungen sind die Städte Schortens und Varel sowie für die übrigen Gemeinden des Landkreises die Wohngeldstelle des Landkreises Friesland. Fachbereich Soziales und Senioren – Wohngeldstelle ã Schlosserplatz 3 · 26441 Jever 04461 9190 Ø wohngeld@friesland.de 4.4 Betreutes Wohnen Wenn neben der reinen Wohnung vom Vermieter zusätzlich Hilfestellungen in den Bereichen Haushalt und Betreuung geleistet werden, spricht man vom „betreuten Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“. Der Schwerpunkt liegt auf der Eigenständigkeit der Bewohner. Das heißt, dass sich Betreutes Wohnen für Menschen eignet, die einzelne Hilfeleistungen benötigen und Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen, ansonsten aber noch selbstständig allein leben können. Denn die Betreuungsleistungen beim Betreuten Wohnen sind als Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten. © Robert Kneschke - AdobeStock.com 50 Wohnen im Alter
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==