4.2 Wohnberatung Die meisten älteren Menschen wollen auch im Alter in den vertrauten vier Wänden bleiben. Es gibt aber einen Trend zu den sogenannten neuen Wohnformen, ob mit besonderen Serviceangeboten oder im Zusammenleben von Jung und Alt. Es gibt nicht DIE Wohnform, die für alle älteren Menschen die beste ist. Ein frühzeitiger Umzug kann sinnvoll sein, um in einer neuen Umgebung bessere Voraussetzungen zu finden, eigene Wohnwünsche zu verwirklichen und neue Kontakte zu knüpfen. Der erste Schritt ist immer, sich – am besten auch im Gespräch mit der Partnerin oder dem Partner, Angehörigen, Freundinnen und Freunde, Gleichaltrigen – über die eigenen Wünsche klar zu werden. Die Wohnberatung des Landkreises Friesland bietet sich als neutrale und kostenfreie Anlaufstelle zum Thema präventive Wohnberatung ohne Pflegegrad, Wohnberatung mit Pflegegrad, sowie Wohnberatung bei Demenz und Sehbehinderung an. Zudem können Sie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützende Technik im Haus und Garten erhalten. Um individuelle Lösungen vor Ort aufzuzeigen, kommen die Wohnberaterinnen und Wohnberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Das Ziel ist, die Voraussetzung für ein weiterhin selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu schaffen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Senioren- und Pflegestützpunkt Friesland – Wohnberatung ã Am Kirchplatz 19 · 6441 Jever ò 04461 9196030 Ø pflegestützpunkt@friesland.de 4.3 Wohngeld Seit über 50 Jahren schon unterstützt das Wohngeld einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten und wird dabei als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Zum 01. Januar 2023 wurden die Voraussetzungen für das Wohngeld angepasst, so dass nun auch Personen einen Anspruch auf Unterstützung haben können, die zuvor kein Wohngeld erhalten konnten. Wohngeld ist jedoch kein Almosen des Staates. Wer über eigenes Einkommen (z. B. eine Rente) verfügt und keine anderen Transferleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung erhält, hat einen Rechtsanspruch und kann zum Kreis der Berechtigten gehören. 49 Wohnen im Alter
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