und Aktivierung. Die Betreuung kann dabei auch nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgen. Der Pflegebedürftige ist tagsüber betreut z. B. wenn der pflegende Angehörige berufstätig ist oder eigene Termine wahrnimmt. Auch die pflegebedürftige Person profitiert hiervon. Sie kann sich mit Gleichaltrigen austauschen, neue Freundschaften schließen und wird bestenfalls in der Tagespflege gut gefördert. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten unverbindliche Schnuppertage an. Hierfür gibt es zur Unterstützung von der Pflegekasse auf Antrag gestaffelt nach Pflegegrad ein monatliches Budget. Zusätzliche Kosten können über den Entlastungsbetrag (s. o.) bezuschusst werden. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. 3.3 Stationäre Pflege/Heimaufsicht Stationäre Pflege Von stationärer Pflege spricht man, wenn die gesamte pflegerische und alltägliche Versorgung, wie auch die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung/ Pflegeheim stattfindet. Die Leistungen aus der ambulanten Versorgung entfallen bei Übergang in die vollstationäre Versorgung. Die Kosten für eine vollstationäre Einrichtung setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Den Kosten für die pflegerische Versorgung, Unterkunft- und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Da das System der Pflegeversicherung keine volle Kostenübernahme vorsieht, ist auch für die pflegerische Versorgung immer ein Teil von der pflegebedürftigen Person selbst zu erbringen. Der Zuschuss der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär, mtl. 1 131 Euro 2 805 Euro 3 1.319 Euro 4 1.855 Euro 5 2.096 Euro i Die Leistungen sind um 4,5 % gestiegen 37 Alles zur Pflege
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