Begutachtungsinstrument wird die aktuelle Versorgungssituation erfragt und der Wohnbereich mit analysiert. Vorhandene Hilfsmittel werden notiert und erfragt, ob Sie genutzt werden und ob die Handhabung damit funktioniert. Im Gutachten werden Empfehlungen und/oder Maßnahmen, sowie Hilfsmittel festgehalten. Ziel soll sein, dass die pflegebedürftige Person wieder selbständiger sein kann oder dadurch die Pflege deutlich verbessert wird. Es soll sich die Pflegebedürftigkeit möglichst nicht verschlimmern oder wenn möglich, verbessern oder gar abwenden. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs Bereichen. i Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung/körperliche Verrichtungen, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Bewertung erfolgt nicht mehr wie früher über Zeitkorridore, sondern über ein Punktesystem. Sprechen Sie uns an, wie Sie sich auf den Gutachterbesuch vorbereiten können. Welche Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung gibt es? i Sie möchten am liebsten so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung verbleiben, benötigen aber Unterstützung… 3.2 Ambulante Pflege/ Pflege in der Häuslichkeit Dies ist die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Umgebung. Die Versorgung kann von Pflegepersonen (z. B. Angehörige) selbst erbracht werden. Eine Unterstützung der häuslichen pflegerischen Versorgung bieten auch ambulante Pflegedienste, welche bei alltäglichen pflegerischen Verrichtungen wie Waschen, Ankleiden, Toilettengängen sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen. 34 Alles zur Pflege
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxNzc3MQ==