Damit Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen. Diese beauftragt die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK teilt schriftlich den Termin zur Begutachtung mit. Die Gutachterin und der Gutachter macht sich im Rahmen eines Hausbesuches ein Bild vom Grad der Selbstständigkeit als Maßstab und das Angewiesen sein auf personelle Unterstützung durch andere Menschen. Mit Hilfe eines Fragenkataloges, dem 3. ALLES ZUR PFLEGE 3.1 Senioren- und Pflegestützpunkt Grundsätzliches zur Pflegebedürftigkeit und den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können von Personen in Anspruch genommen werden, die durch Erkrankung oder Behinderung erheblich und dauerhaft (mindestens 6 Monate) auf Hilfe im Alltag Angewiesensein. Es werden alle Einschränkungen der Selbstständigkeit im körperlichen und geistigen bzw. seelischen Bereich berücksichtigt. Es gibt 5 verschiedene Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) Abnehmende Selbstständigkeit Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 33 Alles zur Pflege
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