Senioren-Wegweiser Landkreis Friesland

Wertmarke mit Beiblatt – Bus und Bahn kostenlos nutzen Kostenlos fahren im Öffentlichen Personennahverkehr können Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen: G = erhebliche Gehbehinderung aG = außergewöhnliche Gehbehinderung GI = Gehörlos BI = Blind H = Hilflos Reisende mit Schwerbehinderung benötigen zusätzlich zum grün-orangen Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, s. o., stellt diese Wertmarken gegen eine Eigenbeteiligung zur Verfügung. Die Marken kosten 91 Euro für ein Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ì Frau Annetraud Grote ã Hannah-Arendt-Platz 2 · 30159 Hannover ò 0511 1204008 Ø landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de 1.9 Beauftragter für den interreligiösen Dialog Der Beauftragte für den interreligiösen Dialog im Landkreis Friesland ist Bruder Franziskus. Zentral ist er dafür zuständig die Begegnung und den Austausch von Angehörigen unterschiedlicher Religionen anzustoßen, um somit bspw. ein besseres gegenseitiges Verständnis zu erreichen. Seine Aufgaben bestehen somit unter anderem in der Initiierung von Begegnungs- und Informationsmöglichkeiten für Interessierte an einem Interreligiösen Dialog, der Bildung von Brücken zwischen Religionsgemeinden, sowie der Netzwerkarbeit mit dem Landkreis, den örtlichen Kommunen zur Stärkung der Integration von Migranten. An wen muss ich mich wenden? Bruder Franziskus ã Regionalbüro Brückstraße 34 26452 Neustadtgödens ò 0176 34082760 Ø bruderfranziskus@ frieslandglaubt.de 20 Anlaufstellen & Ansprechpartner

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