Senioren-Wegweiser Landkreis Friesland

Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung Der Beirat wird unterstützend für den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung gebildet, sodass sich dieser bestmöglich für die Interessen der Personen einsetzen kann. Der Beirat besteht aus Personen, die selbst beruflich mit den Anliegen und Herausforderungen von Menschen mit Beeinträchtigungen zu tun haben. Der Beirat ist in seiner Arbeit unabhängig und nicht parteipolitisch gebunden. Schwerbehindertenausweis Ein Schwerbehindertenausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise Landesamt beantragt werden. Für den Landkreis Friesland ist dafür zuständig das: Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) (früher Versorgungsamt Oldenburg) ã Moslestr. 3 · 26112 Oldenburg ò 0441 2229-0 à www.soziales.niedesachsen.de Zentrale Postanschrift des LS: Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ã Domhof 1 · 31120 Hildesheim Parkausweis für Behindertenparkplätze Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol können nur Menschen nutzen, die einen blauen EU-Parkausweis haben. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (BI) können einen blauen Parkausweis beantragen. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B können einen orangen Parkausweis beantragen, der einige Parkerleichterungen ermöglicht. Die Parkausweise können Sie beantragen: Landkreis Friesland: Straßenverkehrsamt ã Am Bullhamm 13 · 26441 Jever ò 04461 9198610 Stadt Schortens: Rathaus ã Oldenburger Str. 29 ò 04461 9820 Stadt Varel: Rathaus – Ordnungsamt ã Windallee 4 · 26316 Varel ã 04451 126180 19 Anlaufstellen & Ansprechpartner

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