1.5 Rentenberatung Informationen zum Rentenantrag Es gibt verschiedene Rentenarten, die unterschiedliche Risiken absichern. Vor einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht immer zunächst ein Rentenantrag. Unabhängig davon, ob Sie eine Rente wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze oder wegen Erwerbsminderung beziehen wollen oder ob Ihr Ehepartner verstorben ist und Sie eine Witwenrente oder eine Witwerrente beanspruchen: Ohne Antrag keine Rente! Die rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Welche Unterlagen sind zum Rentenantrag erforderlich? • Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde • alle Dokumente, welche die beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse dokumentieren, z. B. Zeugnisse, Versicherungsnachweise, Arbeitsbücher, SV-Ausweise der ehem. DDR, Arbeitgeberbescheinigungen • Nachweis über Anrechnungszeiten, z. B. Studiennachweise, Bescheinigungen über Sozialleistungsbezug (z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Bürgergeld), Belege über Schul- und Berufsausbildung, Geburtsurkunden der Kinder © Seventyfour - AdobeStock.com 13 Anlaufstellen & Ansprechpartner
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