Senioren-Ratgeber Landkreis Wittmund

47 Die überwiegende Zahl älterer Menschen hat den Wunsch, möglichst lange und selbständig in der eigenen Wohnung zu bleiben. Um dieses zu ermöglichen, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung. Im ersten Schritt sollte an einer Wohnungsanpassungsmaßnahme / Wohnberatung gedacht werden. Die meisten Menschen wollen auch bei fortschreitender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Um das zu ermöglichen, sollte die Wohnung den besonderen Bedürfnissen und / oder Beeinträchtigungen der alten Menschen angepasst werden. Hierzu können sowohl Veränderungen der Einrichtung und der Einbau kleinerer Hilfsmittel als auch bauliche Veränderungen gehören, z. B. der behindertengerechte Umbau des Badezimmers. Finanzielle Zuschüsse erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Kranken- und Pflegekassen. Nähere Informationen erhalten Sie im Senioren- und Pflegestützpunktdes Landkreises. Altenwohnungen Eine Altenwohnung ist eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die in Größe, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. Sie soll den älteren Menschen in die Lage versetzen möglichst lange ein selbständiges Leben zu führen. Für einige Altenwohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Altenwohnungen vermitteln u.a. Stadt Esens (Wohnungen in der Wiard-Lüpkes-Str.) t 04971 2060 Gemeinde Friedeburg (Wohnungen in Friedeburg in der Margarethenstraße und in der Katharinenstraße sowie in Horsten in der Hauptstraße) t 04465 8060 Samtgemeinde Holtriem (Wohnungen in Blomberg: Schwalbenweg und in Westerholt: Mittelgast) t 04975 9193-0 Gemeinde Spiekeroog (Wohnungen im Melksett) t 04976 9193-301 Stadt Wittmund, Abt. Liegenschaften (Wohnungen in der Wallstraße, Am Schützenplatz und am Alten Postweg in Wittmund) t 04462 9830 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der neben der altengerechten Ausstattung der Wohnung eine Grundversorgung angeboten wird, z. B. der Anschluss an ein Hausnotrufsystem oder die Tätigkeit eines Hausmeisters. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall weitere Dienstleistungen anzufordern, z. B. hauswirtschaftliche oder pflegerische Hilfen oder die Versorgung mit Mahlzeiten.

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