31 Vollstationäre Pflege Ist die häusliche Pflege nicht ausreichend oder gar nicht durchführbar und damit eine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Senioren- oder Pflegeheim) erforderlich, zahlt die Pflegekasse Pauschalleistungen für die pflegebedingte Aufwendungen. Darüber hinaus gilt in jeder Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegerade 2 bis 5. Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege also genauso viel zu wie Betroffene im Pflegerad 2. Der pflegebedingte Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung. Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil der pflegebedürftigen Person, der mit der Dauer der vollstationären Pflege steigt: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedürftigen Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Pflegehilfsmittel Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen bzw. ihnen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen, werden von der Pflegekasse finanziert. Bei zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel wie Unterlagen oder Einmalhandschuhe werden bis zu 40 € pro Monat übernommen. Technische Hilfsmittel wie Krankenbetten, Rollstühle und Hebegeräte werden leihweise zur Verfügung gestellt, für diese Hilfsmittel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) Mit dem Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungs- Gesetz erhalten Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit leben, erstmalig einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen in Höhe von 50 € monatlich. Sie können somit den Austausch zwischen Angehörigen, Pflegebedürftigen und dem Pflegedienst verbessern. Andere digitale Pflegeanwendungen beugen Stürzen und Gesundheitsgefahren vor. Auch ein Gedächtnistraining kann Unterstützung bieten. Wenden Sie sich an ihre Pflegekasse. Sie hat den aktuellen Überblick über zugelassene DiPas und informiert über die Antragstellung. Wohnraumanpassung Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, d. h. bauliche Veränderungen in der Wohnung, die die Pflege erleichtern oder dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen, werden bis zu 4.000 € pro Maßnahme bezuschusst. Die baulichen Möglichkeiten, eine Wohnung so weit wie notwendig barrierefrei zu machen, sind sehr vielfältig • Beseitigung von Türschwellen • Verbreiterung von Türen und Durchgängen • Anpassung der sanitären Einrichtung (Dusche, Badewanne, Toilette, Waschtisch) • Einbau von Treppenliften und Aufzügen Sollten Sie nicht Hauseigentümer sein, sollten Sie die Umbauten vorher immer mit dem Vermieter abklären. Ein Zuschuss wird erneut gezahlt, wenn sich der Pflegebedarf nachweislich erhöht und deswegen eine neue Umbaumaßnahme erforderlich ist. Auch den Umzug in eine für die Pflege besser geeignete Wohnung bezuschusst die Pflegekasse. Pflegekurse Die Pflegekassen bieten kostenfreie Pflegekurse und individuelle Schulungen an. Alle die an der Pflege beteiligt sind, können einen Pflegekurs besuchen. Mittlerweile gibt es das Angebot auch online.
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