© Photographee.eu - shutterstock.com 30 Bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes weiter gewährt. Auch nicht in Anspruch genommene Mittel für die Verhinderungspflege können in einem gewissen Rahmen für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege vermindert sich dann entsprechend. Angebote zur Unterstützung im Alltag Zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung haben alle Pflegebedürftigen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt bis zu 125 € monatlich. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit: • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege (auch für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten) • Leistungen der Kurzzeitpflege • Leistungen der ambulanten Pflegedienste • Leistungen der vom Land anerkannten Angebote zur Alltagsunterstützung (z. B. Betreuungsdienste, anerkannte Nachbarschaftshilfen). Voraussetzung ist, dass diese Dienste nach dem Landesrecht als Entlastungsdienste anerkannt sind. Das ist wichtig, da die Pflegekasse ansonsten die Kosten nicht übernimmt. In jedem Bundesland gelten hierfür andere Vorschriften. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt; er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden. Am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Tagespflege Tagespflege kann vor allem notwendig werden, wenn ältere Menschen zwar zu Hause versorgt werden, tagsüber aber nicht allein zu Hause bleiben können. Dieses kann der Fall sein bei Berufstätigkeit der Pflegeperson oder auch um eine Überforderung zu verhindern. In Tagespflegen können Pflegebedürftige an einzelnen Tagen oder auch über die ganze Woche hinweg betreut werden. Und so funktioniert die Tagespflege: morgens werden die Gäste zu Hause von einem Fahrdienst abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen. Dabei wird gemeinsam gegessen, mitunter auch gekocht und gebacken. Es gibt Freizeitangebote wie Singen, Basteln, Sport oder Gedächtnistraining. Tagespflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Sie kann ab Pflegegrad 2 und unabhängig von der Nutzung von Pflegegeld oder Sachleistung in Anspruch genommen werden. Wird das Angebot nicht genutzt, verfällt der monatliche Betrag.
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