Senioren-Ratgeber Landkreis Wittmund

29 auch kürzere Auszeiten verschaffen können. Voraussetzung ist, dass entweder Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden. Welche Rahmenbedingungen sind notwendig: • Vorpflegezeit von sechs Monaten • Erst ab Pflegegrad 2 • Tageweise längstens 6 Wochen im Jahr; stundenweise an 365 Tage im Jahr • Kann geleistet werden durch Freunde, Bekannte aber auch durch professionelle Betreuungskräfte • Pflegekasse zahlt bis zu einem Höchstbetrag im Jahr Man kann in Vorleistung gehen und die Quittungen nachträglich bei der Pflegekasse einreichen. Das Geld wird dem Pflegebedürftigen dann überwiesen. Von der Pflegekasse anerkannte Dienste können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wenn die Ersatzpflege durch eine Person erfolgt, die nah (bis zum zweiten Grad) mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, zahlt die Pflegekasse einen geringeren Betrag, Informieren Sie sich dazu bei der Pflegekasse oder bei einer Pflegeberatung. Den Betrag der Verhinderungspflege können Sie auch mit ungenutzten Geldern der Kurzzeitpflege (höchstens 50%) aufstocken. Wird die Verhinderungspflege im jeweiligen Jahr nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch ersatzlos. Nehmen Sie die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch, wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes, wenn die anerkannte Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag anwesend ist. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist die zeitlich begrenzte Pflege in einer vollstationären Einrichtung oder einer Einrichtung, die ausschließlich Kurzzeitpflege anbietet. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann und auch Leistungen der teilstationären Pflege nicht ausreichen. Sie ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten und Krisensituationen zu überbrücken. Rahmenbedingungen: • Auf Antrag bei der Pflegekasse • erst ab Pflegegrad 2 • für höchstens 8 Wochen im Jahr • Pflegekasse zahlt bis zu einem Höchstbetrag im Jahr • Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

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