28 Informationen zum Leistungsanspruch Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2– 5 Pflegegeld X Pflegesachleistung | Pflegedienste X Kombinationsleistung X Betreuungs- und Entlastungsbetrag X X Tages- und Nachtpflege X Kurzzeitpflege X Verhinderungspflege X Hausnotruf X X Pflegehilfsmittel zum Verbrauch X X Wohnraumanpassung X X Digitale Pflegeanwendungen X X Pflegegeld Pflegen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beziehen. Das Pflegegeld ist ein Geldbetrag, der zur freien Verfügung steht und die Pflege sicherstellen muss. Das Pflegegeld überweist die Pflegekasse monatlich an den Pflegebedürftigen. Das Geld kann der Pflegebedürftige als Dankeschön für die anerkannten Pflegepersonen verwenden oder andere Hilfen damit bezahlen. Das Pflegegeld wird bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt nur bis zum 29. Tag gezahlt; dabei gilt jeder Klinikaufenthalt für sich. Schließt sich eine Reha nahtlos an, wird diese Zeit mit der des Krankenhausaufenthalts zusammengezählt. Wenn Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nehmen sind diese verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. In Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, in Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben. Ambulante Pflegesachleistungen Die Pflegeversicherung übernimmt für die Pflegebedürftigen, mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen, die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, für pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Kombinationsleistungen Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung nicht im vollen Umfang ausgeschöpft, so erhalten die Pflegebedürftigen daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem die Pflegebedürftigen Sachleistungen in Anspruch genommen haben. Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege kann man zu Hause nutzen und tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen. Das ist ein großer Vorteil, weil Sie sich als Pflegender damit © Marian Weyoshutterstock.com
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