27 Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der Medizinische Dienst der für Sie zuständigen Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Es gibt fünf Pflegegrade, in die der Pflegebedürftige eingestuft werden kann. Der Pflegegrad gibt Auskunft über die Fähigkeiten und den Grad der Selbständigkeit, das heißt, welchen Bedarf der Pflegebedürftige hat. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Pflegekassen oder beim Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund. Die Leistungen der Pflegekasse sind vielfältig und umfangreich. • Grundpflege (in der Regel für 10 Tage) • Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandwechsel) • hauswirtschaftliche Versorgung (es muss eine Zuzahlung für 28 Tage erbracht werden) Für Hilfsmittel besteht nach ärztlicher Verordnung ein Anspruch, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, z. B. für Haltegriffe, Rollator, Duschstuhl. Heilmittel sind Sachmittel, die zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig sind, z. B. Massagen, Heilbäder, Krankengymnastik, Sprachheilbehandlung sowie Ergo- / Beschäftigungstherapie. Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) können ebenfalls nach ärztlicher Verordnung bewilligt werden, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Leistungen der Pflegekassen Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass © CMP - AdobeStock.com
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