24 Wohngeld Die Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Höhe der Unterkunftskosten. Auf Wohngeld, das als Zuschuss gezahlt wird, besteht ein Rechtsanspruch, sofern ein Antrag gestellt wurde und ein Zuschussbetrag errechnet wird. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der • Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen • Höhe des Haushaltseinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Diesen Zuschuss gibt es als • Mietzuschuss für den Mieter eines Wohnraums • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • Wohngeld für Heimbewohner Zum 01.01.2022 wurde das Wohngeldrecht reformiert, seither werden auch für die Heizkosten Beträge in der Berechnung berücksichtigt und die Einkommensgrenzen wurden herabgesetzt. Dadurch wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Personen stark ausgeweitet. Weitere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie über den Fachbereich Jugend und Soziales im Landkreis Wittmund Wohngeldstelle Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1355 | wohngeld@lk.wittmund.de Wohnberechtigungsschein Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar. Die Erteilung der Wohnberechtigung, die z. B. für den Bezug der meisten Altenwohnungen nötig ist, ist von Ihrem Einkommen abhängig. Informationen und Antragstellung erfolgt beim Landkreis Wittmund | Fachdienst Bauordnung Schloßstr. 9 | 26409 Wittmund t 04462 86-1291 oder 04462 86-1243 bauamt@lk.wittmund.de Schwerbehindertenausweis Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt das Versorgungsamt einen solchen Ausweis aus, der je nach Grad der Behinderung (GdB) und den vorgegebenen Merkzeichen zu bestimmten Vergünstigungen führt. Folgende Merkzeichen können eingetragen werden: G erhebliche Gehbehinderung aG außergewöhnliche Gehbehinderung H Hilflosigkeit RF Rundfunkgebührenermäßigung B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson BI Blind GI Gehörlos TBI Taubblind
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