23 Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Menschen, die nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen, oder die von einer solchen bedroht sind, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen bzw. erleichtern und wird unter anderem für folgende Angebote und Maßnahmen gewährt: • Teilhabe an Bildung • Teilhabe am Arbeitsleben • Soziale Teilhabe Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de Landesblindengeld Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Personen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist die Zuerkennung des Merkzeichens „BL“ im Schwerbehindertenausweis sowie der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat). Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Leistungen der Pflegekassen werden hierbei teilweise angerechnet. Das Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Weitere Auskünfte und die entsprechenden Anträge hält der Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund vor Dohuser Weg 34 | 26409 Wittmund t 04462 86-1326 | sozialamt@lk.wittmund.de © Halfpoint - shutterstock.com
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