© Seventyfour - AdobeStock.com 19 solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss. Hilfsbedürftige Personen können Unterstützung durch einen Betreuer erhalten, der ihre Angelegenheiten in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis rechtlich erfüllt. In der Betreuungsverfügung können sie bestimmen wer mit ihrer Betreuung beauftragt werden soll. Sie können aber auch festlegen wer keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen werden soll. • Patientenverfügung Eine Patientenverfügung ist eine Handlungsanweisung an ihren behandelnden Arzt für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit. Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, ob und in welchem Umfang in bestimmten näher umrissenen Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt. Auskunft zu o. g. Informationen erhalten Sie bei folgenden Adressen: Betreuungsstelle des Landkreises Wittmund Dohuser Weg 12 b | 26409 Wittmund Herr Dirks | t 04462 86-1529 oder Frau Bartels | t 04462 86-1522 Amtsgericht Wittmund Am Markt 11 | 26409 Wittmund t 04462 9192-0 Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Wittmund Am Markt 8 | 26409 Wittmund t 04462 86-1366 oder -1367 Notfallmappe Immer wieder kommt es vor, dass wichtige Unterlagen rasch benötigt werden. Unter Umständen werden wichtige Dokumente erst nach mühevoller Suche gefunden. Es ist sinnvoll sich deswegen eine Notfallmappe anzulegen, in der alle wichtigen Unterlagen zu finden sind. Die Mappe sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Eine Vertrauensperson sollte über den Aufbewahrungsort informiert sein. Eine Notfallmappe kann im Senioren- und Pflegestützpunkt für einen Kostenbeitrag erworben werden. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Interessierte unter anderem verlässliche Mustertexte, die bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Konto- und Depotvollmachten hilfreich sind. www.bmjv.de
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